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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11376/08.OVG vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Wohnung, Wohnort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung
Stichwort:Wegstrecke
Leitsatz:Ein Heimarbeitsplatz ist die Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 Landesreisekostengesetz, wenn der Beamte seinen Dienst gewöhnlich entweder am Heimarbeitsplatz oder am jeweiligen Geschäftsort verrichtet. Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11005/06.OVG vom 24.11.2006

Rechtsgebiete:LRKG, LVO zu § 6 LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Sparsamkeitsgrundsatz, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Individualvereinbarung, Telearbeit, alternierende Telearbeit, Telearbeitsplatz, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, Wohnung, Wohnort, Unverletzlichkeit der Wohnung, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung, Erfüllungsort, Bringschuld
Stichwort:Wegstrecke
Leitsatz:Bei Tele- oder Wohnraumarbeit ist Dienststätte im Sinne des Reisekostenrechts der Teil der zuständigen Dienststelle, dem der häusliche Arbeitsplatz durch Organisations- und Geschäftsverteilungsplan zugeordnet und mit dem er durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11005/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 C 10539/06.OVG vom 21.09.2006

Rechtsgebiete:POG, GG
Schlagworte:abstrakte Gefahr, Anleinzwang, Bebauung, bebaute Ortslage, Bestimmtheit, Bestimmtsheitsgrundsatz, Diensthund, Fläche, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenabwehrverordnung, Gleichheitsgebot, Gleichheitssatz, Hund, Hundeführer, Laufstrecke, Lebenserfahrung, Leine, Leinenzwang, Normenkontrolle, Ortslage, Polizeirecht, Rechtsverordnung, Sich-Nähern, Sichtbar-Werden, Tier, Tiergefahr, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Verordnung, Walkingstrecke, Wanderweg, Weg, Wegstrecke, Zumutbarkeit, Zwang,
Stichwort:Wegstrecke
Leitsatz:Eine Gefahrenabwehrverordnung, die den Anleinzwang für Hunde "innerhalb bebauter Ortlagen" vorschreibt, ist inhaltlich hinreichend bestimmt.

Der Anleinzwang außerhalb bebauter Ortslagen bei "nicht einsehbaren Flächen" ist regelmäßig unverhältnismäßig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 C 10539/06.OVG


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