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Wegnahme von Pferden

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 05.295 vom 09.06.2005

Rechtsgebiete:VwGO, TierSchG
Schlagworte:Tierschutz, Wegnahme von Pferden, anderweitige pflegliche Unterbringung, Kostenerstattung, Festlegung der Kostentragungspflicht dem Grunde nach, Bescheid über Höhe der Erstattungspflicht, Sofortvollzug kraft Gesetzes
Stichwort:Wegnahme von Pferden
Leitsatz:1. Die Anordnung auf der Grundlage des § 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG, Tiere ihrem Halter fortzunehmen und auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterzubringen, regelt die Kostentragungspflicht bereits dem Grunde nach.

2. Ein die Höhe dieser Kostentragungspflicht festsetzender Leistungsbescheid ist als Anforderung öffentlicher Kosten nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbar.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 CS 05.295




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