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Wegfall des Rechtsschutzinteresses

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 53/05 vom 30.12.2005

Rechtsgebiete:KostO, WEG, FGG
Schlagworte:Kostenvorschuß im WEG-Verfahren, Erledigung der Hauptsache, Wegfall des Rechtsschutzinteresses
Stichwort:Wegfall des Rechtsschutzinteresses
Leitsatz:1. Mit der Zahlung des angeforderten Vorschusses hat sich ein Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zustellung des ein WEG-Verfahren einleitenden Antrags von der vorherigen Einzahlung des Vorschusses abhängig zu machen ist, in der Hauptsache erledigt.

2. Mit der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Fortführung dieses Verfahrens entfallen. Es besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, daß die Zustellung des Antrags nicht von der Einzahlung eines Vorschusses hätte abhängig gemacht werden dürfen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 53/05




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