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Wegfall des Rechtsgrundes

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, VII R 36/07 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:AO, InsO, UStG 1999
Schlagworte:Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung zur Insolvenztabelle - Zessionar - Zedent - Erledigung auf andere Weise - Wegfall des Rechtsgrundes
Stichwort:Wegfall des Rechtsgrundes
Leitsatz:1. Wird eine Lieferung, für die der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist, rückgängig gemacht und dadurch die Berichtigungspflicht des Unternehmers nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 UStG 1999 ausgelöst, bewirkt die vom FA in einem nachfolgenden Voranmeldungszeitraum vollzogene Berichtigung die (Teil-)Erledigung der vorangegangenen (negativen) Umsatzsteuerfestsetzung "auf andere Weise" i.S. des § 124 AO. War ein Vergütungsanspruch aus dieser Festsetzung abgetreten, so entsteht der Rückforderungsanspruch des Fiskus aus § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Zessionar im Umfang der ursprünglich zu hoch ausgezahlten Steuervergütung (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

2. Die Feststellung einer vom FA angemeldeten, einen früheren Vorsteuerabzug berichtigenden Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle hat die gleiche Wirkung wie ein inhaltsgleicher Berichtigungsbescheid i.S. des § 17 UStG 1999. Ein Zessionar als Rechtsnachfolger im Zahlungsanspruch aus dem ursprünglichen Vorauszahlungsbescheid und Leistungsempfänger ist einem Rückforderungsanspruch in beiden Fällen gleichermaßen ausgesetzt (Fortentwicklung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, VII R 36/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11893/03.OVG vom 30.01.2004

Rechtsgebiete:BBesG, EStG, BGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Besoldung, Rückforderung, Überzahlung, Bereicherung, Wegfall der Bereicherung, verschärfte Haftung, Familienzuschlag, Kind, Kindergeld, kinderbezogene Anteile des Familienzuschlages, Vorbehalt, gesetzlicher Vorbehalt, Leistung unter Vorbehalt, Wegfall des Rechtsgrundes, Einkünfte eines Kindes, Einkommensteuergesetz, Jahresgrenzbetrag, Prognose der EinkünfteSachgebiete: Beamtenrecht
Stichwort:Wegfall des Rechtsgrundes
Leitsatz:Die Zahlung der kinderbezogenen Anteile des Familienzuschlages steht unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass die Jahreseinkünfte eines über 18 Jahre alten Kindes des Bezügeempfängers den in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bezeichneten Grenzbetrag nicht überschreiten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11893/03.OVG


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