1. Verlangt ein Arbeitnehmer Schadensersatz mit der Begründung, er sei von dem Arbeitgeber über den Wegfall seines Arbeitsplatzes getäuscht und dadurch zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages bestimmt worden, so hat er im Einzelnen darzulegen, inwiefern nach seinem Ausscheiden ein anderer Arbeitnehmer an seinem früheren Arbeitsplatz dieselben Aufgaben wahrnimmt.
2. Zur Verwirkung eines solchen Schadensersatzanspruchs.
Dem Geltungsbereich des TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr unterliegen nur die in Folge des Kabinettsbeschlusses vom 14.06.2000 beschlossenen Maßnahmen, die zur Auflösung oder Verkleinerung einer Dienststelle führen. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ursächlichkeit der Umgestaltung der Bundeswehr für die Organisationsentscheidung, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt hat, ist abgestuft.
Durch den Entzug der Vorhandwerkerstellung liegt ein Wegfall des Arbeitsplatzes im Sinne des § 1 TV UmBw vor, der bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Lohnsicherung nach § 6 Abs. 1 TV UmBw auslöst.