Eine Verpflichtungsklage auf Ernennung zum Berufssoldaten wird wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der Kläger die Annahme der ihm im Verlaufe des Rechtsstreits angebotenen Ernennungsurkunde verweigert.
Urteil des 2. Senats vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 5.98 -
I. VG Hamburg vom 26.11.1997 - Az.: 12 VG 5657/95 -