Wird zum Zwecke der Sanierung eines Unternehmens ein Unternehmenstarifvertrag abgeschlossen, durch den Ansprüche nach einem Verbandstarifvertrag gestundet werden und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ganz wegfallen, kann die Geschäftsgrundlage des Unternehmenstarifvertrags entfallen, wenn sich der Arbeitgeber während der Laufzeit des Unternehmenstarifvertrags zur Schließung des Betriebs entschließt. Ist die Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages weggefallen, müssen die Tarifvertragsparteien über eine Anpassung an die veränderten Umstände verhandeln.