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Wegfall der Betriebsratsfähigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1375/03 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:BetrVG, BerzGG, KSchG, ArbGG
Schlagworte:Betriebsratsfähigkeit, Betriebsteil, Betriebszugehörigkeit, Wegfall der Betriebsratsfähigkeit
Stichwort:Wegfall der Betriebsratsfähigkeit
Leitsatz:1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig.

2. Die Betriebsratsfähigkeit i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab.

3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit i.S.d. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt.

4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1375/03



LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 1380/03 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betreibsteil, Betriebszugehörigkeit, Wegfall der Betriebsratsfähigkeit
Stichwort:Wegfall der Betriebsratsfähigkeit
Leitsatz:1. Wird bei einer Betriebsratswahl irrtümlich ein selbstständiger Betriebsteil iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angenommen und deswegen nur in dem vermeintlichen Hauptbetrieb ein Betriebsrat gewählt, so ist dieser Betriebsrat trotzdem für den ganzen Betrieb zuständig.

2. Die Betriebsratsfähigkeit iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hängt von der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zur Zeit der Betriebsratswahl ab.

3. Diese Betriebszugehörigkeit wird weder durch die Elternzeit iSd. §§ 15 ff. BerzGG noch durch den künftigen Eintritt in den Ruhestand eines Arbeitnehmers in Frage gestellt.

4. Der Wegfall der Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils nach dem für die Betriebsratswahl maßgeblichen Zeitpunkt führt nicht zur automatischen Zuständigkeit des im Hauptbetrieb gewählten Betriebsrats, gleichviel, ob in dem Betriebsteil ein Betriebsrat gewählt worden war oder nicht.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 1380/03


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