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wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1943/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Rente, wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente, wegen voller Erwerbsminderung
Stichwort:wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente
Leitsatz:Beantragt der Angestellte Rente wegen Erwerbsminderung und bewilligt der Rentenversicherungsträger unbefristet Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung, endet das Arbeitsverhältnis nicht. Vielmehr ruht das Arbeitsverhältnis während der Dauer des Bezugs der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1943/04




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