Eine Entscheidung über die rentenberechtigende Leistungseinschränkung eines Epileptikers setzt Feststellungen zu Häufigkeit der Anfälle sowie Schwere und Verlauf des Anfallsleidens voraus; leidensbedingte Gefährdungen auf den Wegen zur und von der Arbeit können zu Einschränkungen der Wegefähigkeit führen.