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Wegdrücken eines Anrufs

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 681/06 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Mobiltelefon, Handy, Benutzung, Wegdrücken eines Anrufs
Stichwort:Wegdrücken eines Anrufs
Leitsatz:Nimmt der Betroffene das klingelnde Handy in die Hand, schaut auf das Display und "drückt den Anruf weg" handelt es sich um "Benutzung" i.S.d. § 23 Abs. 1 a StVO.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 681/06




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