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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 154/05 vom 19.09.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:WEG-Verwalter, Pflichtverletzung, Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Stichwort:WEG-Verwalter
Leitsatz:Die Zuständigkeit der WEG-Gerichte ist auch gegeben, wenn ein Wohnungskäufer die vom Bauträger eingesetzte Verwaltungs-GmbH und deren Geschäftsführer wegen unzutreffender Abnahme des Gemeinschaftseigentums aufgrund einer Ermächtigung im Kaufvertrag und eines dadurch ausgelösten Verlustes eines Sicherungsmittels (Bürgschaft) in Anspruch nimmt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 154/05




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