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Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 1285/01 vom 03.05.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer
Stichwort:Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer
Leitsatz:1.) § 174 S. 2 BGB verlangt, dass "der Vollmachtgeber" den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis setzt. Nicht ausreichend ist, dass der Bevollmächtigte selbst den anderen zuvor von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat.

2.) Ein Aushang über die Bevollmächtigung für Kündigungen am Schwarzen Brett ist nicht ohne weiteres ausreichend für das Inkenntnissetzen i.S.d. § 174 S. 2 BGB.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 1285/01




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