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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 UF 122/00 vom 28.09.2001

Rechtsgebiete:BGB, GKG
Schlagworte:schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Vereinbarung, Genehmigungsbedürftigkeit, Streitwert, Zugewinn, wechselseitige Anträge
Stichwort:wechselseitige Anträge
Leitsatz:1) Eine Vereinbarung, die sich auf die Durchführung des schuldrechtlichen VA bezieht, unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt des § 1587 o BGB.

2) Wird mit Klage und Widerklage ein Zugewinnausgleich begehrt, dann bemißt sich der Streitwert nach § 19 Abs. 1 S. 3 nur nach der höheren Forderung (keine Wertaddition).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 UF 122/00




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