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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWechselschichtzulage 

Wechselschichtzulage

Entscheidungen der Gerichte

HESSISCHES-LAG – Urteil, 3/11 Sa 535/08 vom 28.11.2008

Damit Wechselschichtarbeit im tariflichen Sinne angenommen werden kann, muss der Arbeitnehmer gemäß § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu 2 Nachtschichten herangezogen werden. Es genügt nicht, dass die Schichtpläne regelmäßig Nachtschichten vorsehen. Vielmehr müssen sie für die Zahlung einer Wechselschichtzulage tatsächlich innerhalb des tarifvertraglich vorgesehenen Zeitraumes geleistet werden.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 1777/08 vom 17.10.2008

Auch kürzere Zeiten von allgemeinem Bereitschaftsdienst in einem Arbeitsbereich schließen anders als Bereitschaftszeiten während der regelmäßigen Arbeitszeit eine ununterbrochene Arbeitsleistung im Sinne des mit § 7 Abs. 1 Satz 2 TVÖD wortgleichen § 7 Abs. 1 Satz 2 TV Charité aus (ergänzend zu BAG Urteil vom 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - Pressemitteilung Nr. 75/08).

BAG – Urteil, 10 AZR 770/07 vom 24.09.2008

Werden in einer Organisationseinheit wechselnde Arbeitsschichten und zu bestimmten Zeiten ausschließlich Bereitschaftsdienste iSd. § 7 Abs. 3 TVöD geleistet, wird nicht "ununterbrochen" iSd. § 7 Abs. 1 TVöD gearbeitet. Eine Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD wird deshalb nicht ausgelöst.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 4 Sa 1061/07 vom 29.11.2007

Die Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD setzt voraus, dass der Angestellte abwechselnd nach dem Schichtplan in allen Schichtarten eingesetzt wird.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 549/07 vom 13.11.2007

Bereitschaftszeiten, die innerhalb einer Schicht anfallen, führen nicht zu einer Unterbrechung im Sinne des § 7 Abs. 1 TVöD und stehen dem Anspruch auf Wechselschichtzulage nicht entgegen.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 1 Sa 1872/06 vom 28.08.2007

In Teilzeit beschäftigte Angestellte, auf deren Arbeitsverhältnis der TVöD anzuwenden ist, erhalten die Wechselschichtzulage nur im Verhältnis ihres Beschäftigungsumfangs zu dem der in Vollzeit beschäftigten (wie LAG Hamm Urteil vom 10.09.2007 - 17 Sa 1890/06 - Revision zugelassen [6 AZR 504/07]; entgegen LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 30.05.2007 - 5 Sa 59/07).

LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 889/05 vom 17.01.2006

1. Mit der tariflichen Zulage wird bezweckt, die sich aus der Wechselschicht und aus der Leistung einer bestimmten Mindestzahl von Nachtschichten ergebende generelle Belastung zu vergüten.

2. Werden Parkwächter in mehreren Parkhäusern eingesetzt, so ist nicht erforderlich, dass in allen Schichten jeweils mit derselben personellen Stärke der Dienst verrichtet wird. Entscheidend ist vielmehr, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit zumindest in einem der Parkhäuser nach dem Turnusplan mindestens ein Parkwächter arbeitet.

LAG-BERLIN – Urteil, 6 Sa 1116/04 vom 24.09.2004

Der Arbeitgeber darf ein einschlägig abgemahntes Betriebsratsmitglied, das außerhalb seiner Arbeitszeit im Betrieb erscheint und Mitarbeiter über eine Stunde lang in Gespräche verwickelt und dadurch von der Arbeit abhält mit der Folge entsprechender Beschwerden in eine andere Abteilung versetzen, auch wenn es dort nur noch in Tagesschicht beschäftigt werden kann und deshalb über 500,-- ¤ brutto monatlich an Zulagen verliert.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 31.03 vom 27.05.2004

Die durch die sog. Bordzulage ausgeglichenen Erschwernisse umfassen nicht die durch Wechselschichtdienst hervorgerufenen Erschwernisse. Bordzulage und Wechselschichtzulage können nebeneinander gewährt werden.

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 L 182/02 vom 06.08.2003

Durch § 20 Abs. 3 EZulV wird die Gewährung der Wechselschichtzulage neben der Polizeizulage, der Bordzulage, der Maschinenzulage oder der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nicht ausgeschlossen.

BAG – Urteil, 10 AZR 512/99 vom 16.08.2000

Leitsätze:

"Ständige" Wechselschichtarbeit liegt dann vor, wenn die Wechselschichtarbeit zumindest für einen Zeitraum von zehn aufeinander folgenden Wochen geleistet wird.

Aktenzeichen: 10 AZR 512/99

Bundesarbeitsgericht 10. Senat
Urteil vom 16. August 2000
- 10 AZR 512/99 -

I. Arbeitsgericht
Bayreuth
Urteil vom 9. Juni 1998
- 1 Ca 441/98 -

II. Landesarbeitsgericht
Nürnberg
Urteil vom 28. Juli 1999
- 4 Sa 642/98 -

BAG – Urteil, 10 AZR 207/98 vom 09.12.1998

Leitsatz:

Der Angestellte hat auch dann einen Anspruch auf die Wechselschichtzulage im Sinne von § 33 a Abs. 1 BAT, wenn er in der Früh- oder Spätschicht wegen Urlaub oder Krankheit keine Arbeitsleistung erbringt.

Aktenzeichen: 10 AZR 207/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 09. Dezember 1998
- 10 AZR 207/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
Urteil vom 17. April 1997
- 6 Ca 7516/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Köln
Urteil vom 05. Dezember 1997
- 4 Sa 1040/97 -

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 383/07 vom 18.03.2009

BAG – Urteil, 10 AZR 939/07 vom 24.09.2008

BAG – Urteil, 10 AZR 140/08 vom 24.09.2008


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