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Wasserzähler

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2650/08 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Abwassergebühr, Frischwassermaßstab, Bagatellgrenze, Gartenbewässerung, Gleichheitssatz, Wasserzähler, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Stichwort:Wasserzähler
Leitsatz:Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2650/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 320/06 vom 30.11.2006

Rechtsgebiete:KAG LSA, BGB
Schlagworte:Grundgebühr, Leistungsgebühr, Wasserzähler, Höchstlastkapazität, Nenndurchfluss, Teilnichtigkeit, Gesamtunwirksamkeit, Teilbarkeit
Stichwort:Wasserzähler
Leitsatz:Die Grundgebührenbemessung steht zu dem Maß der Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen in einem offensichtlichen Missverhältnis i.S.d. § 5 Abs. 3 Satz 2 HS 2 KAG LSA, wenn der Steigerung der Höchstlastkapazität des Wasserzählers eine Steigerung der Grundgebührenbelastung gegenüber steht, mit der die Belastung im Verhältnis zur Steigerung des (möglichen) Wasserdurchflusses überproportional um mehr als das Doppelte anwächst.

Die Ungültigkeit eines Teiles einer kommunalen Satzungsbestimmung führt dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).

Eine Vermutung, dass es regelmäßig dem Willen des Satzungsgebers entspricht, dass für den Fall der Unwirksamkeit eines Teils der Satzung die übrige Satzung Geltung behält, besteht nicht, auch nicht im Abwassergebührenrecht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 320/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 72/06 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Trinkwasser, Trinkwassergrundgebühr, Grundgebühr, Wohngrundstück, Leitungsproportionalität, Wasserzähler, Nenngröße, Gebührenmaßstab
Stichwort:Wasserzähler
Leitsatz:Es ist weder willkürlich noch verstößt es gegen das als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes zu verstehende Prinzip der Leistungsproportionalität, wenn die Trinkwassergrundgebühr bei Wohngrundstücken nach einem personengebundenen Maßstab berechnet wird und bei nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken nach der Nenngröße des Wasserzählers.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 72/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 356/06 vom 18.10.2006

Rechtsgebiete:KAG LSA
Schlagworte:Grundgebühr, verbrauchsunabhängig, Gebührenmaßstab, Nenngröße, Wasserzähler, Vorhalteleistungen, Lieferbereitschaft
Stichwort:Wasserzähler
Leitsatz:Es wird jedenfalls für das vorliegende Eilverfahren an der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Ansicht festgehalten, dass auch bei Zugrundelegung eines (weiten) Gestaltungsspielraums des Satzungsgebers die für die Inanspruchnahme der Vorhalteleistungen geforderte verbrauchsunabhängige Grundgebühr sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft und Vorhaltung folgenden und abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastausnutzung auszurichten hat. Dies steht einer Bemessung der Abwassergrundgebühr nach der Menge des im Vorjahr verbrauchten Schmutzwassers bzw. der Menge des dem Grundstück zugeführten Frischwassers entgegen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 356/06


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