JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wasserversorgung
| Rechtsgebiete: | WAS des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Irlbachgruppe, TrinkwVO 2001, Richtlinie 80/778 EWG, Richtlinie 98/93 EG |
| Schlagworte: | Wasserversorgung, Beschränkung der Benutzungspflicht, Regenwassernutzung für den Betrieb einer Waschmaschine |
| Stichwort: | Wasserversorgung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 BV 08.1220 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GemO, AVBWasserV |
| Schlagworte: | Klageänderung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Wasserversorgung, Schweinestall, Trinkwasser, Brauchwasser, Befreiung, Teilbefreiung, Beschränkung der Wasserbezugspflicht, Unzumutbarkeit |
| Stichwort: | Wasserversorgung |
| Leitsatz: | 1. Die Prüfung, ob bei gegebenem Anschluss- und Benutzungszwang ein Anspruch auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht besteht, hat jeweils grundstücksbezogen zu erfolgen. 2. Die mit einer Beschränkung der Wasserbezugspflicht für einen Großverbraucher verbundene Erhöhung der Wassergebühren ist für die übrigen Wasserabnehmer wirtschaftlich unzumutbar i.S.v. § 3 Abs. 1 AVBWasserV, wenn die neue Gebühr ungeachtet einer nur geringen prozentualen Steigerung das Preisniveau in der Region deutlich übersteigt; das ist der Fall, wenn die durchschnittliche Gebührenhöhe um die Hälfte überschritten wird. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1173/08 | |
| Rechtsgebiete: | BbgBKG, BbgBO, BbgWG |
| Schlagworte: | Beschwerde, Stattgabe, Ordnungsverfügung, Brandschutz, Tiefgarage, Löschwasserkapazität, Grundschutz, Objektschutz, Parkhaus, Wasserversorgung, Zweckverband, Löschwasservorsorge |
| Stichwort: | Wasserversorgung |
| Leitsatz: | Die Annahme, eine Tiefgarage, mit der ein Teil der Stellplätze für die umliegende Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werde, bedürfe einer über den Grundschutz hinausgehenden Löschwasserkapazität, die der Eigentümer vorzuhalten verpflichtet sei, ist rechtlich zweifelhaft. Der Nachweis, dass die geforderte Löschwasserkapazität nicht vorhanden ist, obliegt der Behörde. Der betroffene Eigentümer kann ihn dadurch erbringen, dass die öffentliche Wasserversorgung in der Lage ist, entsprechende Wassermengen für die benötigte Zeit zur Verfügung zu stellen. Ein Zweckverband, dem die Wasserversorgung umfassend übertragen ist, hat seine Mitgliedsgemeinden bei der angemessenen Löschwasservorsorge zu unterstützen. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 S 191.07 | |
| Rechtsgebiete: | AVBWasserV, SächsGemO |
| Schlagworte: | Wasserversorgung, Benutzungszwang, Teilbefreiung, Wäschewaschen, Gleichbehandlung |
| Stichwort: | Wasserversorgung |
| Leitsatz: | 1. Der bundesrechtlich durch § 3 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV vorgegebene Anspruch auf Befreiung von Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung ist von dem sog. allgemeinen Befreiungsanspruch strikt zu trennen. 2. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Teilbefreiung sind nicht nur die Auswirkungen des konkret zu prüfenden Antrags, sondern auch diejenigen Auswirkungen anderer anhängiger Befreiungsanträge zu berücksichtigen. 3. Zur Nutzung von Brunnenwasser zum Wäschewaschen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 403/07 | |
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