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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 283/01 vom 12.03.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Eigentümerbeschlüsse, Teilnichtigkeit, Teilnichtigkeit, Eigentümerbeschlüsse, Wasseruhren, Sanierungsmaßnahmen
Stichwort:Wasseruhren
Leitsatz:1) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung kann auf einzelne selbständige Rechnungspositionen beschränkt werden. Bei uneingeschränkter Anfechtung der Jahresabrechnung kann der Eigentümerbeschluss hinsichtlich der mängelbehafteten Abrechungsposten für ungültig erklärt werden

2) Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen über den Austausch von Wasseruhren und dem Aufschub von Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 283/01




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