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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10679/03.OVG vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:GG, KAG, LWG
Schlagworte:Abgabenrecht, Schmutzwassergebührenrecht, Gebührenrecht, Schmutzwassergebühr, Schmutzwasser, Kleinkläranlage, Kläranlage, Vollanschluss, Hauskläranlage, Klärgrube, Überlauf, Wasser, Wasserqualität, Vergleichbarkeit, Gleichbehandlung, Gebühr, Qualität, Gebührenmaßstab, Schmutzwassermenge, Äquivalenzprinzip, Benutzungsgebühr
Stichwort:Wasserqualität
Leitsatz:Die Erhebung einheitlicher Schmutzwassergebühren auch für Grundstücke, von denen Schmutzwasser über den Überlauf einer Kleinkläranlage in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist weder im Hinblick auf die gebührenrechtliche Gleichbehandlung mit Grundstücken, die über einen Vollanschluss verfügen, noch wegen einer fehlenden Differenzierung in Bezug auf die Qualität des eingeleiteten - vorgereinigten - Schmutzwassers rechtlich zu beanstanden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10679/03.OVG




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