JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wasserkreislauf
| Rechtsgebiete: | AbwAG, WHG, ZPO |
| Schlagworte: | Klagerücknahme, unwirksame -, Abwasserabgabe, Fischzucht, Bruthaus, Kaskade, Trommelfilter, Fischzuchtbecken, Abwasser, Einleiten von -, Absonderung, Gewässer, unterirdische Führung eines -, Verrohrung eines -, Gewässerfunktion, Wasserkreislauf, natürlicher -, Durchflussprinzip, Produktionskreislauf |
| Stichwort: | Wasserkreislauf |
| Leitsatz: | 1. Eine Bindung an eine Klagerücknahmeerklärung tritt nicht ein, wenn sie für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 33.95 - Buchholz 310 § 126 VwGO Nr. 3). 2. Fischzucht unterliegt nicht der Abwasserabgabe, wenn sie in einem Gewässer betrieben wird. 3. Die ein Gewässer kennzeichnende Verbindung zum natürlichen Wasserhaushalt wird durch eine im Durchflussprinzip betriebene Fischzuchtanlage, die die natürliche Gewässerfunktion unter Verwendung technischer Anlagen intensiv nutzt, grundsätzlich nicht unterbrochen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 8.04 | |
| Rechtsgebiete: | WHG, LWaG M-V, LNatG M-V, LNatG, BNatSchG |
| Schlagworte: | Abwasseranlage, Ausbau, Ausnahmegenehmigung, Auslaufkanal, Beteiligungsrecht, Biotop, Gewässer, Kanal, künstlich, Küstengewässer, natürlich, oberirdisch, Verbandsbeteiligung, Verbandsklage, Wasserhaushalt, Wasserkreislauf, Naturschutzverband |
| Stichwort: | Wasserkreislauf |
| Leitsatz: | 1. Abwasseranlagen, die nach ihrer Entstehungsgeschichte ausschließlich zur Entsorgung des beim Betrieb von Atom- und Industrieanlagen anfallenden Abwassers bestimmt sind, können - auch wenn sie als offene Abwasserkanäle ausgestaltet sind - allenfalls dann gleichzeitig dem Gewässerbegriff nach § 1 Abs. 1 WHG unterfallen, wenn sie von ihrem äußeren Erscheinungsbild her eine Anbindung an den natürlichen Wasserhaushalt aufweisen. 2. Ein in vollem Umfang künstlich angelegter, in einem Molenbauwerk im Boddengewässer endender Kanal, der keinerlei Verbindung zum binnenländischen Wasserhaushalt aufweist, kann - sofern er überhaupt dem Gewässerbegriff des § 1 Abs. 1 WHG unterfällt - nur den Küstengewässern des § 1 Abs. 1 Nr. 1a WHG zugerechnet werden. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 5 M 16/02 | |
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