JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wasserhaushaltsgesetz
| Rechtsgebiete: | NWG, WHG |
| Schlagworte: | Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen, Ermessen, Trinkwasserbedarfsprognose, Trinkwasserversorgung, ortsnahe Wasserversorgung |
| Stichwort: | Wasserhaushaltsgesetz |
| Leitsatz: | 1. Der an sich objektiv-rechtliche Belang der öffentlichen Trinkwasserversorgung kann bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung über eine Bewilligung zur Förderung von Grundwasser eine subjektiv-rechtliche Bedeutung entfalten, weil der gegen eine wasserrechtliche Bewilligung klagende und von ihr betroffene Nachbar jedenfalls einen Anspruch auf ermessengerechte Beachtung und Würdigung seiner eigenen Belange hat und bei der deshalb erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange auch der öffentliche Belang der Trinkwasserversorgung nicht ausgeblendet werden kann. 2. Die einer Bewilligung der Förderung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung von der Wasserbehörde zugrunde gelegte Trinkwasserbedarfsprognose stellt eine Gewichtung des Belangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung dar und ist damit als Teil des weiten planerischen Bewirtschaftungsermessens lediglich einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 LA 71/08 | |
| Rechtsgebiete: | WHG, WasEG (NRW), VwGO |
| Schlagworte: | Eigentümergebrauch, Gebührenbemessung, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gleichheitssatz, Grundsatzrüge, Kieswäsche, Kühlwasser, Lenkungsziel, nicht-steuerliche Abgabe, Normenklarheit, Rahmengesetzgebung, Ressourcennutzungsentgelt, Sondervorteil, Verweisung, Wasserentnahmeentgelt |
| Stichwort: | Wasserhaushaltsgesetz |
| Leitsatz: | 1. Die Frage, ob eine landesrechtliche Bestimmung mit einer rahmenrechtlichen Vorschrift vereinbar ist, verleiht der Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn die Auslegung der bundesrechtlichen Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen fallübergreifender Bedeutung aufwirft. 2. Angesichts der grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Benutzung eines Gewässers im Rahmen des auf traditionelle, minder bedeutsame Arten der Nutzung beschränkten (erlaubnisfreien) Eigentümergebrauchs und dem Ausbau eines Gewässers stellt es keine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung dar, wenn der Gesetzgeber den Eigentümergebrauch, nicht aber den Gewässerausbau von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts freistellt. 3. Die Vermeidung von den Wettbewerb beeinträchtigenden Belastungsunterschieden bei wasserintensiven Industrieunternehmen stellt einen sachlichen Grund für eine Differenzierung bei der Höhe des Wasserentnahmeentgelts dar. 4. Die in der Erzielung von Einnahmen liegende gesetzgeberische Motivation für die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gleichgültig, wenn eine für die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben erforderliche besondere sachliche Rechtfertigung für die Wasserabgabe besteht. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 2.09 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LWG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungseinrichtung, Entwässerungseinrichtung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Beitragsanspruch, Festsetzung, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Anschluss, Anschlussmöglichkeit, Vorteil, Vorausleistung, Abwasser, Abwasserbegriff, Niederschlagswasser, Oberflächenwasser, Regenwasser, Niederschlagswasserkanal, Erforderlichkeit, Notwendigkeit, Versickerung, Verwertung, Fortleiten, Sammeln zum Fortleiten, Abwasserbeseitigungspflicht, Benutzungsrecht |
| Stichwort: | Wasserhaushaltsgesetz |
| Leitsatz: | Zum beitragsrechtlich relevanten Vorteil durch die Anschlussmöglichkeit an einen Niederschlagswasserkanal. Von bebauten oder befestigten Flächen abfließendes Niederschlagswasser, das im Rahmen des Gemeingebrauchs ortsnah schadlos in ein natürliches oberirdisches Gewässer eingeleitet werden darf, stellt kein beseitigungspflichtiges Abwasser dar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11160/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | NWG, WHG, GG, BGB, WaStrVermG, Staatsvertrag |
| Stichwort: | Wasserhaushaltsgesetz |
| Leitsatz: | Die in dem Wassergesetz eines Landes (hier: Niedersachsen) enthaltene Regelung, wonach das Grundeigentum nicht zur Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Gewässern, ausgenommen für das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, berechtigt (§ 2b Nr. 3 NWG), ist auch für den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen (hier: der Fulda) verbindlich. Daher ist die in einem zwischen der Bundesrepublik (Wasser- und Schifffahrtsdirektion) und einem Unternehmen geschlossenen Nutzungsvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach für die Nutzung der Wasserkraft (hier: zum Zwecke der Gewinnung elektrischer Energie) ein laufendes Entgelt zu zahlen ist, nach § 134 BGB nichtig. |
| Volltext: BGH - Urteil, III ZR 48/08 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 25
"Wasserhaushaltsgesetz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum