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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11462/05.OVG vom 03.05.2006

Rechtsgebiete:LWG, LBKG
Schlagworte:Unterlassungsklage, Unterlassungsanspruch, Rechtsschutzinteresse, Interesse, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Wassergefahr, Gefahr, Wasserwehr, Feuerwehr, Notfall, Katastrophe, Wasserabfluss, Wasserableitung, Oberflächenwasser, Feuerwehreinsatz
Stichwort:Wassergefahr
Leitsatz:Auch die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes zur Abwehr von Wassergefahren, die durch wild abfließendes Oberflächenwasser ausgelöst werden, beurteilt sich grundsätzlich danach, ob die Lage aus der Sicht im Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in vertretbarer Weise eingeschätzt worden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11462/05.OVG




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