( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWasserentnahmeentgelt 

Wasserentnahmeentgelt

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 2.09 vom 13.06.2009

Rechtsgebiete:WHG, WasEG (NRW), VwGO
Schlagworte:Eigentümergebrauch, Gebührenbemessung, Gewässerausbau, Gewässerbenutzung, Gleichheitssatz, Grundsatzrüge, Kieswäsche, Kühlwasser, Lenkungsziel, nicht-steuerliche Abgabe, Normenklarheit, Rahmengesetzgebung, Ressourcennutzungsentgelt, Sondervorteil, Verweisung, Wasserentnahmeentgelt
Stichwort:Wasserentnahmeentgelt
Leitsatz:1. Die Frage, ob eine landesrechtliche Bestimmung mit einer rahmenrechtlichen Vorschrift vereinbar ist, verleiht der Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung, wenn die Auslegung der bundesrechtlichen Maßstabsnorm ihrerseits ungeklärte Fragen fallübergreifender Bedeutung aufwirft.

2. Angesichts der grundsätzlichen Unterschiede zwischen der Benutzung eines Gewässers im Rahmen des auf traditionelle, minder bedeutsame Arten der Nutzung beschränkten (erlaubnisfreien) Eigentümergebrauchs und dem Ausbau eines Gewässers stellt es keine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung dar, wenn der Gesetzgeber den Eigentümergebrauch, nicht aber den Gewässerausbau von der Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts freistellt.

3. Die Vermeidung von den Wettbewerb beeinträchtigenden Belastungsunterschieden bei wasserintensiven Industrieunternehmen stellt einen sachlichen Grund für eine Differenzierung bei der Höhe des Wasserentnahmeentgelts dar.

4. Die in der Erzielung von Einnahmen liegende gesetzgeberische Motivation für die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts ist unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gleichgültig, wenn eine für die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben erforderliche besondere sachliche Rechtfertigung für die Wasserabgabe besteht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 2.09



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 356/04 vom 29.06.2006

Rechtsgebiete:NWG
Schlagworte:Kernkraftwerk, Kühlwasser, Sondernutzung, Vorteilsabschöpfung, Wasserentnahmeentgelt
Stichwort:Wasserentnahmeentgelt
Leitsatz:Die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr für die Kühlwasserentnahme in Höhe von 0,02 DM/m³ im Jahre 1999 ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 356/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 314/03 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:WG, VwGO, EnWG
Schlagworte:Wasserentnahmeentgelt, Ermäßigung, Voraussetzungen, Wasserintensive Produktion, Beeinträchtigung Wettbewerbsfähigkeit, Konzernbetrachtung, Stromerzeugung, Transparenz Rechnungslegung, Ermessen
Stichwort:Wasserentnahmeentgelt
Leitsatz:Da die Energieversorgungsunternehmen dazu verpflichtet sind, in ihrer Buchführung getrennte Konten für die Bereiche Erzeugung, Übertragung und Verteilung sowie für Aktivitäten außerhalb des Elektrizitätsbereichs zu führen, kann es bei ihnen keine von den Wasserbehörden im Einzelnen nicht überprüfbare konzerninternen Verrechnungspreise geben. Deshalb darf bei der Prüfung der Frage, ob die ungekürzte Erhebung des Wasserentnahmeentgelts die Wettbewerbsfähigkeit erheblich und nachhaltig beeinträchtigt, nicht auf die übergeordnete Konzernebene abgestellt werden. Entscheidend ist das betriebswirtschaftliche Zahlenwerk der entgeltpflichtigen Gesellschaft.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 314/03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 995/03 vom 14.05.2004

Rechtsgebiete:WG, AO
Schlagworte:Wasserentnahmeentgelt, Ermäßigung, Rücknahme, Wettbewerbsfähigkeit, Prognose, Entscheidungsspielraum, Katalogregelung, Wettbewerbsverzerrungen
Stichwort:Wasserentnahmeentgelt
Leitsatz:1. Eine Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts nach § 17 d WG kann nach der umfassenden Verweisung der §§ 17 c Abs. 5, 117 a WG auf die Vorschriften der Abgabenordnung nicht nach § 48 LVwVfG, sondern nur unter den - engeren - Tatbestandsvoraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO zurückgenommen werden.

2. Die pauschale Gewährung einer hälftigen Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts nach § 17 d WG ohne Einzelfallprüfung an die im Katalog der Nr. 6.5.2 der VwV-WEntgelt vom 17.12.1987 (GABl. S. 1069) genannten Betriebe ist nicht zu beanstanden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Ermäßigung keine konkreten Anhaltspunkte für eine - von der Prognose des Vorschriftengebers abweichende - deutliche und dauerhafte Verbesserung der Wettbewerbssituation der jeweiligen Branche im Lande insgesamt oder gerade des einzelnen entgeltpflichtigen Betriebes vorlagen (im Anschluss an Senatsurteile vom 30.3.1998 - 8 S 221/97 - und vom 11.6.1999 - 8 S 2521/98 - , VBlBW 2000, 84).

3. Vor Rücknahme einer solchen nach der Katalogregelung der VwV-WEntgelt landeseinheitlich gewährten pauschalen Ermäßigung ist zur Vermeidung gleichheitswidriger Wettbewerbsverzerrungen stets zu prüfen, ob sich auch die konkurrierenden Betriebe derselben Branche im Lande in einer vergleichbar günstigen Wettbewerbssituation befinden; eine allein auf die wirtschaftliche Situation des einzelnen Betriebes gestützte "isolierte" Rücknahmeentscheidung ist ermessensfehlerhaft.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 995/03


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/wasserentnahmeentgelt

"Wasserentnahmeentgelt - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN