( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWaschen und Umkleiden als Arbeitszeit 

Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 122/99 vom 11.10.2000

Rechtsgebiete:BGB, Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer
Schlagworte:Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
Stichwort:Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
Leitsatz:Leitsätze:

1. Waschen und Umkleiden sind in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers, für die der Arbeitgeber nach § 611 BGB eine Vergütung zu gewähren hätte.

2. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen nach § 612 Abs. 1 BGB handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.

Aktenzeichen: 5 AZR 122/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Urteil vom 11. Oktober 2000
- 5 AZR 122/99 -

I. Arbeitsgericht
Iserlohn
- 1 Ca 2662/96 -
Urteil vom 28. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 4 Sa 1799/97 -
Urteil vom 27. August 1998
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 122/99




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/waschen-und-umkleiden-als-arbeitszeit

"Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN