JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
| Rechtsgebiete: | BGB, Bundes-Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer |
| Schlagworte: | Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit |
| Stichwort: | Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Waschen und Umkleiden sind in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers, für die der Arbeitgeber nach § 611 BGB eine Vergütung zu gewähren hätte. 2. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen nach § 612 Abs. 1 BGB handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten. Aktenzeichen: 5 AZR 122/99 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - I. Arbeitsgericht Iserlohn - 1 Ca 2662/96 - Urteil vom 28. April 1997 II. Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1799/97 - Urteil vom 27. August 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 122/99 | |
"Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum