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Wartezeit-Kündigung

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BAG – Urteil, 6 AZR 750/06 vom 28.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, SGB IX, GG, BetrVG, BMT-G
Schlagworte:Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung
Stichwort:Wartezeit-Kündigung
Leitsatz:1. Wird in einem Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitgebers der einschlägige Tarifvertrag in Bezug genommen, findet auch dann keine Transparenzkontrolle der Tarifbestimmungen nach § 307 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB statt, wenn der Arbeitnehmer nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.

2. Die Wirksamkeit einer Kündigung in der Wartezeit hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber zuvor ein Präventionsverfahren und/oder ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 1 und 2 SGB IX) durchgeführt hat.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 750/06




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