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Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 76/98 vom 20.08.1998

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Stichwort:Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht; dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an.

2. Werden zwei Lehrer-Arbeitsverhältnisse lediglich durch die Schulferien voneinander getrennt, so wird ein enger sachlicher Zusammenhang u.a. dadurch indiziert, daß im ersten befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit nach dessen Ablauf eine bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen zugesagt war.

Hinweise des Senats:

Teilweise Parallelurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 -
zur Veröffentlichung vorgesehen

Aktenzeichen: 2 AZR 76/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. August 1998
- 2 AZR 76/98 -

I. Arbeitsgericht
Duisburg
- 4 Ca 527/97 -
Urteil vom 15. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 9 Sa 964/97 -
Urteil vom 17. Oktober 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 76/98



BAG – Urteil, 2 AZR 83/98 vom 20.08.1998

Rechtsgebiete:KSchG, LPVG NW
Schlagworte:Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung
Stichwort:Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG sind Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht; dabei kommt es insbesondere auf Anlaß und Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an.

2. Mit einer bestimmten Dauer der Unterbrechung allein kann ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis in der Regel nicht verneint werden; je länger die zeitliche Unterbrechung währt, umso gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung u.a. in den BAG Urteilen vom 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - und vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - AP Nr. 2 und 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).

Hinweise des Senats:

Teilweise Parallelurteil vom 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 -
zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen

Aktenzeichen: 2 AZR 83/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 20. August 1998
- 2 AZR 83/98 -

I. Arbeitsgericht
Siegen
- 3 Ca 676/96 -
Urteil vom 12. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 5 Sa 2360/96 -
Urteil vom 27. Oktober 1997
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 83/98


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