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Wartepflicht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 9 U 187/08 vom 20.03.2009

Rechtsgebiete:StVG, StVO
Schlagworte:Einsatzfahrzeug, Einsatzfahrt, Wartepflicht
Stichwort:Wartepflicht
Leitsatz:1. Teilnehmer des fließenden - an sich auch bevorrechtigten - Verkehrs sind verpflichtet, einem Einsatzfahrzeug (mit Blaulicht und Martinshorn) "freie Bahn" zu schaffen, um dessen Fahrer zu ermöglichen, zügig zum Einsatzort zu gelangen. Die Wahl der unter den gegebenen Umständen günstigsten Fahrlinie für das Einsatzfahrzeug durch den Verkehr obliegt dem Einsatzfahrer.

2. Hat der nach § 38 Abs. 1 StVO verpflichtete Verkehrsteilnehmer seinen Beitrag zur "freien Bahn" geleistet und eine neutrale Position eingenommen, konkretisiert sich die Verpflichtung aus der genannten Vorschrift dahin, so lange zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Verlässt er dagegen seine neutrale Position zu früh, weil er meint, dem Einsatzfahrer eine bessere Fahrlinie eröffnen zu können, und kommt es dabei zu einer Kollision mit dem Einsatzfahrzeug, liegt darin ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO und kann die alleinige Verantwortlichkeit des entsprechenden Fahrzeugführers zur Folge haben.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 187/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 25 U 220/04 vom 21.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, StVG, StVO, PflVG, ZPO
Schlagworte:Verkehrsunfall, Unfall, Fahrzeug, Halter, Eigentumsvermutung, Anscheinsbeweis, Beweis des ersten Anscheins, Beweis, Indiz, Einmündungsbereich, Wartepflicht, Betrug, Täuschung, Provokation, Unfallprovokation, Gesamtbild, Umstand, Umstände, Zufall
Stichwort:Wartepflicht
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 25 U 220/04

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss-OWi 223/07 vom 24.08.2007

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Einspruch, Verwerfung, Wartepflicht, Wartezeit, faires Verfahren
Stichwort:Wartepflicht
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss-OWi 223/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 18/07 vom 16.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Richterablehnung, Ablehnung, Richter, Befangenheit, Protokoll, Ablehnungsgründe, Aufnahme, Sitzungspause, Pause, Unterbrechung, Wartepflicht
Stichwort:Wartepflicht
Leitsatz:Weigert sich der Richter, das während einer Zeugenvernehmung angebrachte Ablehnungsgesuch zu Protokoll zu nehmen, kann der Umstand, dass er die Beweisaufnahme ohne Unterbrechung fortsetzt, ohne der Partei, die die ihn ablehnt, Gelegenheit zu geben, die Gründe für die Ablehnung niederzuschreiben, die Besorgnis der Befangenheit begründen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 18/07


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