JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Warenverkehrsfreiheit
| Rechtsgebiete: | EG, Humanarzneimittelkodex, TDG, EGBGB, AMG, AMPreisV, UWG |
| Schlagworte: | Treuebonus II |
| Stichwort: | Warenverkehrsfreiheit |
| Leitsatz: | Die deutschen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung sind auch auf ausländische Versandapotheken anzuwenden, soweit diese sich an Endverbraucher im Inland wenden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3648/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Humanarzneimittelkodex, TDG, EGBGB, AMG, UWG |
| Schlagworte: | Treuebonus II |
| Stichwort: | Warenverkehrsfreiheit |
| Leitsatz: | Die deutschen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung sind auch auf ausländische Versandapotheken anzuwenden, soweit diese sich an Endverbraucher im Inland wenden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3744/08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Humanarzneimittelkodex, TDG, EGBGB, AMG, UWG |
| Schlagworte: | Treuebonus II |
| Stichwort: | Warenverkehrsfreiheit |
| Leitsatz: | Die deutschen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung sind auch auf ausländische Versandapotheken anzuwenden, soweit diese sich an Endverbraucher im Inland wenden. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 3992/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EGV, EG-AbfVerbrV, AbfRRL, KrW-/AbfG, AbfG 1986 |
| Schlagworte: | Beauftragung Dritter mit der Verwertung von Haushaltsabfall einschließlich der verwertbaren Bestandteile (Altpapier) durch private Haushalte im Gegensatz zur Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Existenzgefährdung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, Abgrenzung des Begriffes der gewerblichen Sammlung anhand eines Vergleiches mit einem aufgrund dauerhafter Strukturen (Vertrag) tätigwerdenden Entsorgungsträgers, Auswirkungen einer gewerblichen Sammlung auf die Organisation und die Planungssicherheit eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers i.S.e. Gefährdung eines öffentlichen Interesses |
| Stichwort: | Warenverkehrsfreiheit |
| Leitsatz: | 1. Private Haushaltungen müssen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie z.B. das Altpapier) grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen und sind nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteile Dritte zu beauftragen. 2. Der Begriff der gewerblichen Sammlung i.S.v. § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG schließt Tätigkeiten aus, die nach Art eines Entsorgungsträgers auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen dem sammelnden Unternehmen und den privaten Haushaltungen in dauerhaften Strukturen abgewickelt werden. Die im Wege einer Gesamtwürdigung vorzunehmende Abgrenzung hat sich an einem Vergleich mit dem Bild des Entsorgungsträgers zu orientieren. 3. Überwiegende öffentliche Interessen stehen einer gewerblichen Sammlung nicht erst bei einer Existenzgefährdung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems, sondern schon dann entgegen, wenn die Sammlungstätigkeit nach ihrer konkreten Ausgestaltung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und die Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach sich zieht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.08 | |
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