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Entscheidungen der Gerichte

BGH – Beschluss, III ZB 91/07 vom 30.04.2009

Die Partei, die in dem Verfahren vor dem staatlichen Gericht mit Erfolg die Einrede des Schiedsverfahrens erhoben hat, ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, gegenüber dem von dem Gegner daraufhin eingeleiteten Schiedsverfahren mit dem Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO geltend zu machen, das staatliche Gericht sei doch zuständig.

BFH – Urteil, IV R 18/06 vom 19.02.2009

1. Eine auf einer ausreichenden Futtergrundlage betriebene landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung kann infolge einer nachhaltigen Änderung im Tier- oder Flächenbestand in die Gewerblichkeit hineinwachsen (Strukturwandel).

2. Strukturiert der Landwirt durch auf Dauer angelegte planmäßige Maßnahmen seinen Betrieb so um, dass die Vieheinheitengrenze nachhaltig überschritten wird, führt dies zur sofortigen Entstehung eines Gewerbebetriebs. Dieser tritt neben den weiter bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und beginnt grundsätzlich mit der ersten Vorbereitungshandlung, die auf die nachhaltige Kapazitätserweiterung gerichtet ist (Fall des sofortigen Strukturwandels).

3. Lässt sich eine auf Dauer angelegte Maßnahme zur nachhaltigen Kapazitätserweiterung nicht feststellen, ist nach einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren, in dem die Vieheinheitengrenze jeweils auch nur geringfügig überschritten wird, ein Gewerbebetrieb anzunehmen (Fall des allmählichen oder schleichenden Strukturwandels).

4. Wird die Vieheinheitengrenze um mehr als 10% überschritten und wird dadurch zugleich ein zusätzlicher Bedarf an landwirtschaftlichen Flächen von mehr als 10% erforderlich, lässt dies den Schluss auf das Vorliegen eines sofortigen Strukturwandels zu.

5. Wirtschaftsgüter des landwirtschaftlichen Betriebs, die nach dem Strukturwandel ausschließlich dem infolge einer Überschreitung der Vieheinheitengrenze gewerblichen Betrieb dienen, sind erst mit der Aufstallung der zusätzlichen Tierbestände in den Gewerbebetrieb zu überführen.

6. Eine Rücklage gemäß § 3 Abs. 2a ZRFG, die für eine Investition gebildet werden darf, die zu einem sofortigen Strukturwandel führt, ist ausschließlich durch den entstehenden Gewerbebetrieb veranlasst.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 46/08 vom 03.07.2008

Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs kommt neben dem Antrag auf Zug um Zug-Leistung ein selbstständiger Wert nicht zu.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 238/06 vom 15.04.2008

1. Gibt ein Schuldner als Ausgleich für zurückgenommene Aktien dem Gläubiger Aktien eines anderen Unternehmens hin und vereinbaren die Vertragsparteien, dass bei Unterschreiten des Börsenkurses der hingegebenen Aktien entweder ein Rücklauf oder eine Nachlieferung von Aktien erfolgen soll, so liegt im Zweifel eine Wahlschuld im Sinne von § 262 BGB vor.

2. Zur Verjährung des zunächst nicht rechtshängig gemachten Nachlieferungsanspruchs

BVERFG – Urteil, 2 BvE 2/07 vom 18.04.2007

Die Beteiligung an dem erweiterten ISAF-Mandat aufgrund des Bundestagsbeschlusses vom 9. März 2007 verletzt nicht die Rechte des Deutschen Bundestages aus Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 64/04 vom 03.04.2007

1. Auch die in einem anderen Studiengang (hier: Maschinenbau) an einer anderen Hochschule angefertigte Diplomarbeit gehört zu den Prüfungsleistungen, die gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 PO-AB und § 55 Abs. 4 HmbHG a.F. als Prüfungsleistung anzurechnen sind (hier für die Diplomprüfung in dem vormaligen Studiengang Anlagenbetriebstechnik an der Fachhochschule Hamburg), soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.

Der Anrechnung steht nicht entgegen, dass die Diplomarbeit bereits in dem anderen Studiengang zu einem erfolgreichen Abschluss des Studiums geführt hat.

2. Eine Prüfungsleistung ist gleichwertig im Sinne der Bestimmungen in § 8 Abs. 3 Satz 2 PO-AB und §§ 55 Abs. 4, 32 Abs. 3 Satz 1 HmbHG a.F., wenn sie nach Inhalt und Umfang sowie in den Anforderungen denjenigen des Studiengangs im Wesentlichen entspricht, auf den sie angerechnet werden soll.

3. Das Gleichwertigkeitsurteil, für das gemäß § 8 Abs. 7 PO-AB die Entscheidungsbefugnis des Prüfungsausschusses besteht, ist im Unterschied zu der den Prüfern zugewiesenen Bewertung der individuellen Prüfungsleistung gerichtlich voll nachprüfbar.

4. Als maßgebliche Kriterien gleichwertiger Anforderungen an die Diplomarbeit als einer Abschlussarbeit kommen nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnungen die Merkmale des Berufsbezugs, der Wissenschaftlichkeit, der Praxisnähe, der Interdisziplinarität und der zugrundeliegenden Methoden und Denkweisen in Betracht.

Nach diesen Kriterien können für die beteiligten Studiengänge unterschiedliche Anforderungsprofile bestehen mit der Folge, dass dieselbe Diplomarbeit aus der Sicht des einen Studiengangs ein Prädikat erhält, aus der Sicht des anderen Studiengangs aber als Abschlussarbeit unbrauchbar ist.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 21 B 04.3153 vom 28.03.2007

Im Approbationwiderrufsverfahren besteht für die Verwaltungsgerichte grundsätzlich keine Veranlassung, die tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafbefehl wegen mehrfachen (Abrechnungs-)Betrugs erneut zu überprüfen, wenn ein Arzt den Strafbefehl in Kenntnis aller möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen durch Zurücknahme des dagegen eingelegten Einspruchs akzeptiert hat. Dies gilt erst recht, wenn dem Arzt - wie hier - der Strafbefehl vorab als Erstentwurf zur Kenntnis gebracht worden ist.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 264/05 vom 18.07.2006

1. Kurden unterliegen in keinem Landesteil der Türkei einer gruppengerichteten Verfolgung.

2. Kurdische Volkszugehörige, die einer Zusammenarbeit mit der PKK oder sonstiger herausgehobener separatistischer bzw. terroristischer Aktivitäten konkret verdächtigt werden, können aber trotz des Reformprozesses in der Türkei nach wie vor einer individuellen politischen Verfolgung ausgesetzt sein (hier verneint).

3. Auch wenn die Zahl asylerheblicher sippenhaftähnlicher Maßnahmen in der Türkei insgesamt zurückgegangen ist, ist es nicht auszuschließen, dass solche in Einzelfällen weiterhin drohen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LB 75/06 vom 18.07.2006

Eine langjährige und exponierte journalistische Tätigkeit für die PKK-nahe Tageszeitung "Özgür Politika" kann die Annahme eines beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsrisikos bei Rückkehr in die Türkei rechtfertigen.

BFH – Urteil, III R 55/04 vom 18.05.2006

Ein Betrieb des Handels, der zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in dem die Investitionen vorgenommen wurden, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt hat, erfüllt die Voraussetzungen für die erhöhte Investitionszulage nicht, wenn er im Zeitpunkt der Investitionen dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen war und mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt hat.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 180/05 vom 23.03.2006

1. Bei der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln gilt der aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften auch im deutschen Recht.

2. Für die Beurteilung, ob ein Produkt unter die Definition des Arzneimittels "nach der Funktion" fällt, ist schwergewichtig auf die pharmakologischen Wirkungen abzustellen.

3. Bei Stoffen, für die eine dosisabhängige pharmazeutische Wirkung wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmt ist, stellen der Vergleich mit zugelassenen Arzneimitteln sowie mögliche gesundheitliche Risiken wichtige Abgrenzungskriterien dar.

4. Die Anwendbarkeit der Zweifelsregelung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG idF der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG setzt nicht voraus, dass die Arzneimitteleigenschaft positiv festgestellt worden ist. Es reicht vielmehr aus, dass der insoweit maßgebliche Nachweis der pharmakologischen Wirkung nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden kann.

5. Das Produkt "Red Rice 330 mg GPH Kapseln" ist als zulassungspflichtiges Arzneimittel anzusehen.

OLG-CELLE – Urteil, 7 U 205/05 vom 08.03.2006

Bei einer im Rahmen eines Neuwagen-Verkaufs gegebenen langjährigen Hersteller-Garantie führen das Fehlschlagen der Nachbesserung oder die Unzumutbarkeit der Hinnahme weiterer Nachbesserungsversuche - anders als bei der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung - grundsätzlich nicht zum Wiederaufleben gesetzlicher Gewährleistungsansprüche in Gestalt von Wandlung (Rücktritt nach neuem Schuldrecht) oder Minderung.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 126.05 vom 03.03.2006

Nach § 13 Abs. 1 AsylVfG ist derjenige Schutzsuchende, der sich materiell auf Asylgründe beruft, zwingend auf das - alle Schutzersuchen und Schutzformen erfassende - Asylverfahren zu verweisen; hiermit ist ausschließlich das besonders sachkundige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu befassen. Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht nicht.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 27/05 vom 21.02.2006

Der Geschädigte ist verpflichtet, den Schaden auch durch die Führung eines weiteren Prozesses zu mindern, wenn dieser erfolgversprechend und ihm dieses Vorgehen zumutbar ist. Dabei kann ihm ein Mitverschulden seines neuen Anwaltes zugerechnet werden.

OLG-CELLE – Urteil, 16 U 179/05 vom 31.01.2006

1. Auch wenn grundsätzlich im VOB/BVertrag ein Wandlungsanspruch als Rechtsfolge nicht vorgesehen ist, kann der von seinem Auftraggeber erfolgreich auf Wandlung in Anspruch genommene Bauträger vom verantwortlichen Bauunternehmer Freistellung verlangen.

2. Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 11 U 6883/97 vom 25.01.2006

Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für den Zivilprozess keine Bindungswirkung. Die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen können im Zivilprozess aber als Beweismittel verwendet werden. In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht von den Parteien gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit vorgebracht werden.

BGH – Urteil, III ZR 350/04 vom 17.11.2005

Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen gegen den Vermittler der Beteiligung an einem Immobilienfonds als Kommanditist gerichteten Schadensersatzanspruch - auf Erstattung der gezahlten Einlage, Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung -, wenn die Kommanditgesellschaft nicht die Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bezweckt.

BSG – Urteil, B 7a AL 18/05 R vom 20.10.2005

1. Wegen fehlender Eigenbemühungen kann das Vorliegen von Arbeitslosigkeit regelmäßig nur verneint werden, wenn die Agentur für Arbeit die allgemeine Obliegenheit zu Eigenbemühungen ausdrücklich und zumutbar konkretisiert hat; ist dies nicht erfolgt, kann von unzureichenden Eigenbemühungen nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitslose über die Einschaltung der Dienste der Agentur für Arbeit hinaus selbst nichts unternimmt.

2. Kommt der Arbeitslose der Obliegenheit, sich selbst um die Beendigung seiner Beschäftigungslosigkeit zu bemühen, nicht nach, ist eine Rücknahme bzw Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung ab Beginn des Zeitraums möglich, in dem er die Eigenbemühungen unternehmen sollte.

3. Die Nichtbefolgung einer rechtzeitigen und ausreichend konkretisierten Aufforderung des Arbeitslosen, Eigenbemühungen zumutbar nachzuweisen, führt zu einer Umkehr der materiellen Beweislast bei der Rücknahme bzw Aufhebung einer Leistungsbewilligung.

4. Eine Obliegenheitsverletzung kann dem Arbeitslosen nur entgegengehalten werden, wenn er seiner Verpflichtung zu Eigenbemühungen und deren Nachweis zumindest fahrlässig nicht nachgekommen ist; dabei ist ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen.

BGH – Urteil, III ZR 295/04 vom 22.09.2005

Der bei der Beurkundung des Hauptvertrags anwesende Makler, für den im Wege des Vertrags zugunsten Dritter ein eigener Provisionsanspruch gegen den Vertragsgegner seines Kunden begründet wird, ist dem Vertragsgegner nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo (vgl. jetzt § 311 Abs. 2 BGB) zur Aufklärung verpflichtet, wenn er Kenntnis davon hat, dass sein Kunde bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss unrichtige Angaben über den Zustand des Vertragsgegenstandes (hier: Hausbockbefall einer alten Jugendstilvilla) macht.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 294/04 vom 22.03.2005

1. Mit dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 sind die Sperrwirkungen von Ausweisungen, die vor diesem Zeitpunkt gegenüber gemeinschaftsrechtlich Freizügigkeitsberechtigten verfügt und bestandskräftig geworden sind, nicht entfallen.

2. Die Befristung der Sperrwirkungen von Ausweisungen, die auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechts verfügt und bis dahin bestandskräftig geworden sind, bemisst sich auch für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nach § 11 Abs. 1 AufenthG.

3. Wird ein Drittstaatsangehöriger wegen schwerer Straftaten bestandskräftig ausgewiesen und erfüllt er danach durch Eheschließung mit einem Unionsbürger die Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts, so entfallen die Sperrwirkungen der Ausweisung nicht automatisch kraft Gemeinschaftsrechts mit dem Eintritt der Voraussetzungen des Freizügigkeitstatbestands.

4. Erfüllt ein Drittstaatsangehöriger, der wegen schwerer Straftaten bestandskräftig aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und abgeschoben worden ist, zu einem später folgenden Zeitpunkt infolge der Eheschließung mit einem Unionsbürger die Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrechts, so gelten ihm gegenüber hinsichtlich der Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots die Maßstäbe entsprechend, die gemeinschaftsrechtlich in den Fällen anzulegen sind, in denen der Ausgewiesene bereits zum Zeitpunkt der Ausweisung freizügigkeitsberechtigt und die Ausweisung gemeinschaftsrechtlich ordnungsgemäß verfügt worden war.

5. Ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem Unionsbürger verheiratet ist und mit diesem in einen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten will, kann sich dafür nicht auf ein gemeinschaftsrechtliches Freizügigkeitsrecht berufen, wenn er sich nicht bereits rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufhält, von dem aus er sich in den Aufnahmestaat begeben möchte (vgl. EuGH, Urt. v. 23.9.2003, C - 109/01, InfAuslR 2003 S. 409 - Akrich).

6. Es ist zweifelhaft, ob die passive Dienstleistungsfreiheit bereits für solche Aufenthalte in Anspruch genommen werden kann, bei denen der Betreffende lediglich Leistungen zur Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse empfangen würde, die mit jeglichem Aufenthalt unabhängig von seinem eigentlichen Zweck verbunden sind ("Kauf einer Coca Cola am Flughafen").

7. Ein Freizügigkeitsrecht wird gemeinschaftsrechtlich nicht unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dadurch ausgeschlossen, dass der Betreffende im Fall seiner Einreise in den Aufnahmestaat damit rechnen muss, dort zur Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe aus einer früheren Verurteilung inhaftiert zu werden, sofern von ihm gegenwärtig keine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr neuer Rechtsverstöße mehr ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

8. Eine auf Erteilung eines begünstigenden Verwaltungsakts an einen Dritten gerichtete Verpflichtungsklage ist nicht als Untätigkeitsklage zulässig, wenn der Kläger nicht gemäß § 13 Abs. 1 (Hmb) VwVfG Beteiligter des Antragsverfahrens war und er auch keinen Widerspruch gegen den an den Dritten gerichteten Versagungsbescheid eingelegt hat.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-3 U 5/04 vom 20.10.2004

Ist Gegenstand des Kaufvertrages ein Kaminbausatz mit einer "Marmorfassade" und wird ein Kamin aus einem polierfähigen Kalkstein geliefert, so liegt auch dann aus der maßgeblichen Sicht des Endverbrauchers ein Sachmangel vor, wenn im Handelsverkehr der Begriff Marmor auch für Kalksteine verwendet wird.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 274/03 vom 15.07.2004

1. Die Behauptung des Erwerbers, die die Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Vielzahl von Spielhallen, die vom Konkursverwalter erworben werden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen erheblichen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stützen soll, ist regelmäßig nicht schlüssig, wenn sie dahin geht, die Spielhallen hätten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Ertragswert von Null gehabt, wo rüber der Konkursverwalter die Erwerberin nicht aufgeklärt habe.

2. Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Konkurs/Insolvenzverwalter, so hat er Kauf regelmäßig Gegenstände zum Inhalt, an deren Ertragskraft von vornherein erhebliche Zweifel bestehen.

3. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Konkurs/Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut.

OLG-CELLE – Urteil, 9 U 189/03 vom 12.05.2004

1. Die Erfüllung der Stammeinlagepflicht des Gesellschafters kann zulässig dadurch bewirkt werden, dass die GmbH mit ihrem Anspruch auf Erbringung der Stammeinlage gegen Zahlungsansprüche des Gesellschafters - etwa aus Leistungen für die Gesellschaft - die Aufrechnung erklärt. Eine solche Aufrechnung ist zulässig, wenn die Gesellschafterforderung fällig, liquide und vollwertig ist (BGHZ 132, 141, 147; BGHZ 153, 107); im Hinblick auf § 19 Abs. 5 GmbHG und die unzulässige Umgehung des Verbots der verdeckten Sacheinlage ist allerdings erforderlich, dass keine sog. Koppelungsabrede im Zeitpunkt der Begründung der Einlageschuld vorliegt, wobei vermutet wird, dass der Ersatz der geschuldeten Barleistung durch eine Verrechnung verabredet worden ist, sofern ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Begründung der Einlagepflicht und dem Verrechnungstatbestand vorliegt.

2. Die Wirkung eines solchen Indizes kann jedoch entkräftet sein, wenn es sich nicht um die Verrechnung von zwei Forderungen in etwa gleicher Höhe handelt, die unschwer in einer Verrechnungsvereinbarung fixiert werden können, sondern um die Aufrechnung mit der Stammeinlageforderung der Gesellschaft gegen mehrere einzelne Forderungen des Gesellschafters in ganz unterschiedlicher Höhe aus unterschiedlichen für die Gesellschaft erbrachten Leistungen.

BFH – Urteil, IX R 30/02 vom 14.01.2004

Wird im Verfahren nach dem WEG die Nutzung von erworbenen Gebäudeteilen als Wohnung untersagt, rechtfertigt dies keine AfaA, wenn sich darin ein dem Kaufobjekt von vornherein anhaftender Mangel zeigt und die Parteien des Kaufvertrages die Gewährleistung hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Sache ausgeschlossen haben.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z AR 140/03 vom 09.01.2004

Für eine Klage des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache ist Erfüllungsort und damit Gerichtsstand der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts nach dem Vertrag befindet.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-24 U 94/03 vom 16.12.2003

Ändern die Mietvertragsparteien den Mietzweck (hier: Betrieb eines Aussiedlerheims durch die Gemeinde in einem Hotel) dahin ab, dass der Mieter künftig nach Belieben jeden Vertragszweck verfolgen darf, so kann eine dem entsprechende Gewährleistungspflicht des Vermieters abbedungen sein.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 321/02 vom 10.07.2003

Die Rückforderung im Folgeprozess aufgrund eines im Vorprozess bereits als Einwendung geltend gemachten Rechts betrifft das Gegenteil der im Vorprozess festgestellten Rechtsfolge. Einer solchen Klage steht die Rechtskraft des im Vorprozess ergangenen Urteils entgegen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 11.02 vom 03.07.2003

1. Die Gewährung der pauschalen Eingliederungshilfe nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BVFG "zum Ausgleich für den erlittenen Gewahrsam" setzt voraus, dass der Spätaussiedler selbst in Gewahrsam gestanden hat. Die bis zum Stichtag geborenen Kinder teilen den Gewahrsam ihrer Eltern.

2. Für die Beendigung der Kommandanturaufsicht über deutsche Volkszugehörige ist nicht allein auf den Inhalt der hierfür maßgeblichen Verordnungen und Erlasse (Verordnung des Ministerrats vom 13. August 1954 betreffend die Aufhebung der Kommandanturaufsicht über so genannte Sondersiedler; Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 13. Dezember 1955 betreffend die generelle Beendigung der Kommandanturaufsicht für Deutsche) oder auf das Vorliegen behördlicher Aktenvermerke über das Ende der Kommandanturaufsicht abzustellen; die für den Gewahrsam kennzeichnenden Beschränkungen müssen tatsächlich beendet gewesen sein.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 A 97.40029 vom 13.02.2003

* Für die gerichtliche Überprüfung eines Enteignungsbeschlusses ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung maßgebend; nachträgliche Änderungen sind zu berücksichtigen, soweit sie das Erreichen des Enteignungszwecks definitiv ausschließen (Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung).

* Bei der Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit eines der Versorgungssicherheit dienenden Leitungsbauvorhabens können eigene Kraftwerkskapazitäten des Netzbetreibers außer Betracht bleiben, wenn sie zum Zwecke einer preisgünstigen Stromerzeugung in einem überregionalen Versorgungsverbund stehen und ihre hinreichende Verfügbarkeit als Notfallreserve daher nicht gesichert ist.

* Die Enteignungsbehörde darf bei ihrer Bedarfsprognose geplante Änderungen des Energiewirtschaftsrechts berücksichtigen, die der Umsetzung geltender EG-Richtlinien dienen sollen.

* Bloße Opportunitätserwägungen reichen nicht aus, um einen Vorhabensträger im Rahmen des Enteignungsverfahrens auf eine mit erheblichen Mehrkosten verbundene Alternativplanung verweisen zu können.

* Der Enteignungs- und Besitzeinweisungsbeschluss kann grundsätzlich auch dann ergehen, wenn für das begünstigte Vorhaben noch nicht alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Gestattungen vorliegen; stehen diese im Ermessen, so hat die Enteignungsbehörde eine entsprechende Prognose über den Verfahrensausgang anzustellen.

* Den Inhalt einer Dienstbarkeit muss die Enteignungsbehörde nicht im Detail festlegen, soweit er sich durch Auslegung anhand der technischen Erfordernisse des Vorhabens erkennen lässt und einer möglichen Wandlung aufgrund geänderter Verhältnisse unterliegt.

* Die Rechtmäßigkeit einer Zwangsbelastung hängt nicht davon ab, dass der Begünstigte im Enteignungsbeschluss verpflichtet wird, die tatsächlichen Folgen seiner Rechtsausübung zu beseitigen, wenn der Enteignungszweck nachträglich entfällt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 25/02 vom 03.12.2002

Zum Streitwert für Beweissicherungsverfahren zur Vorbereitung einer Klage auf Wandlung

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