JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wandhöhe
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Schlagworte: | Abstandsflächen, Stützmauer, Terrassenbauweise, Natürliche Betrachtungsweise, Höhe der baulichen Anlage, Wandhöhe |
| Stichwort: | Wandhöhe |
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, ob sonstige bauliche Anlagen im Sinne des § 5 Abs. 9 LBO höher sind als 2,50 m, kommt es bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken auf eine an den Schutzzwecken der Abstandsflächenvorschriften (Besonnung, Belichtung, Belüftung) orientierte natürliche Betrachtungsweise an (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 18.07.1984 - 3 S 976/84 -). 2. Die Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO finden auf eine einheitlich zur Genehmigung gestellte und als ein Bauwerk errichtete, terrassiert angelegte Stützmauer Anwendung, wenn diese vom Fuß der Mauer bis zum Abschluss der obersten Terrassenwand eine Höhe von mehr als 2,50 m überschreitet. Der Terrassenbauweise ist (erst) bei der Ermittlung der konkreten Tiefe der nachbarschützenden Abstandsflächen nach § 5 Abs. 4 und 7 LBO Rechnung zu tragen. 3. § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO gebietet die Zulassung geringerer Abstandsflächentiefen auch dann, wenn Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück nicht vorliegen, sich aber dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die von einer baulichen Anlage ausgehende konkrete Beeinträchtigung des angrenzenden Nachbargrundstücks für zumutbar hält. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 1668/07 | |
| Rechtsgebiete: | SächsBO |
| Schlagworte: | Beseitigungsanordnung, Grenzgarage, Abstandsfläche, Giebelfläche, Wandhöhe, Abstandsflächenübernahme |
| Stichwort: | Wandhöhe |
| Leitsatz: | 1. Giebelflächen sind nach § 6 Abs. 4 SächsBO n.F. bei der Ermittlung der Wandhöhe vollständig zu erfassen. 2. Liegen die Voraussetzungen des "Garagenprivilegs" nach § 6 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1 SächsBO a.F. nicht vor, führt die errichtete Garage zu einer Abstandsflächenverletzung im Umfang von jedenfalls 3 Metern (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 SächsBO a.F.). |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 526/04 | |
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Schlagworte: | Veränderungen, Geländeoberfläche, Aufschüttungen, Wandhöhe, Nachbarschutz |
| Stichwort: | Wandhöhe |
| Leitsatz: | Veränderungen der Geländeoberfläche sind bei der Bemessung der Wandhöhe nach § 6 Abs. 1 LBO nur dann beachtlich, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt. Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 60/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, LBO |
| Schlagworte: | Baurechtliche Zulassungsentscheidung, Vollziehbarkeit, Abstandsflächentiefe, Wandhöhe |
| Stichwort: | Wandhöhe |
| Leitsatz: | 1. Baurechtliche Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen nach § 51 Abs. 5 LBO sind gemäß § 212 a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbar. 2. Ein Nachbar, der selbst eine satzungsrechtliche Bestimmung missachtet hat, kann vom Bauherrn nicht deren vollständige Beachtung verlangen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 638/05 | |
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