JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Waldorfschule
| Rechtsgebiete: | GG, NSchG |
| Schlagworte: | Bildungsgang, Förderschule, Kosten, notwendige: Schülerbeförderung, Waldorfschule |
| Stichwort: | Waldorfschule |
| Leitsatz: | Die Pflicht der Gebietskörperschaften zur Schülerbeförderung erstreckt sich auch auf den Besuch einer Waldorfschule außerhalb des Gebiets des Trägers durch ein behindertes Kind. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 9/07 | |
| Rechtsgebiete: | SchulG, PrivSchG |
| Schlagworte: | Schulrecht, Schülerbeförderung, Beförderungssorge, Beförderungskosten, Schülerfahrkosten, Fahrkosten, Kostenübernahme, Kostentragungspflicht, Schule in freier Trägerschaft, private Schule, Privatschule, Ersatzschule, Ersatzschulwesen, Sonderschule, Förderschule, Waldorfschule, Waldorfpädagogik, Sonderschulpflicht, sonderpädagogisches Gutachten, Zuweisung, zugewiesene Schule, außerhalb von Rheinland-Pfalz gelegene Schule, öffentliche Finanzhilfe, öffentliche Subventionierung, Beiträge zu Personal- und Sachkosten, Landesbeiträge, finanzielle Zuwendungen, Bezuschussung |
| Stichwort: | Waldorfschule |
| Leitsatz: | 1. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten auferlegte Sorge für die Beförderung der Schüler zu Privatschulen beschränkt sich auf solche Schulen, die das Land Rheinland-Pfalz durch finanzielle Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten unmittelbar fördert; sie erstreckt sich deshalb nicht auf den Besuch einer Privatschule in Nordrhein-Westfalen (hier: heilpädagogische Waldorfschule). 2. Die Beförderungssorge der Landkreise und kreisfreien Städte für Sonderschüler bezieht sich auf die Schule, die von der Schulbehörde im konkreten Fall festgelegt worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11888/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | HSchG |
| Schlagworte: | Bildungsgang, Ersatzschule, Gesamtschule, Mittelstufe, Organisationsform, Schülerbeförderungskosten, schulformbezogen, schulformübergreifend, Waldorfschule |
| Stichwort: | Waldorfschule |
| Leitsatz: | 1. Schülerbeförderungskostenrechtlich ist als nächstgelegene Schule diejenige anzusehen, auf der der gewünschte Abschluss im gewählten Bildungsgang am Ende der Mittelstufe - je nach Elternwunsch schulformbezogen oder schulformübergreifend - erreichbar ist. 2. Beim Besuch einer Ersatzschule in freier Trägerschaft darf schülerbeförderungskostenrechtlich nur auf eine öffentliche Schule derjenigen Schul- und Organisationsform verwiesen werden, die hinsichtlich des schulformbezogenen oder schulformübergreifenden Angebots des gewählten Bildungsgangs in der Mittelstufe dem betreffenden Angebot der konkret besuchten Ersatzschule am nächsten kommt. 3. Die Mittelstufe der Freien Waldorfschule kommt, soweit es um die Frage eines schulformbezogenen oder schulformübergreifenden Angebots geht, bei den öffentlichen Schulen der Mittelstufe der integrierten Gesamtschule am nächsten. 4. Wollte man Waldorfschüler schülerbeförderungskostenrechtlich ganz generell auf die jeweilige nächstgelegene öffentliche Schule der betreffenden Schulstufe verweisen, und zwar ungeachtet ihres schulformbezogenen oder schulformübergreifenden Angebots, so liefe § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 2. Halbs. HSchG für diese Schüler - mit der Folge ihrer verfassungsrechtlich ungerechtfertigten Benachteiligung - leer. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 4019/00 | |
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