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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 257/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:BauGB, GG, VwGO
Schlagworte:Hängebeschluss, Normenkontrolle, Normenkontrolleilverfahren, Raumordnung: Ziel, Raumordnungsprogramm, Regionales, Rodung, Schiebebeschluss, Wald
Stichwort:Wald
Leitsatz:1. Es bleibt unentschieden, ob auf der Grundlage von § 47 Abs. 6 VwGO verlangt werden kann, der Gemeinde die Fortführung von Rodungsarbeiten zu untersagen, mit denen Flächen zur Ausnutzung von Bebauungsplanfestsetzungen vorbereitet werden sollen.

2. Ein sog. Schiebe- oder Hängebeschluss kommt in Normenkontrolleilverfahren nur dann in Betracht, wenn bei Fortführung begonnener Umsetzungsmaßnahmen Rechte oder Interessen dieses Antragstellers irreversibel berührt zu werden drohen. Er muss alles unternommen haben, um dem Gericht die Chance zu rechtzeitiger Entscheidung zu erhalten. Außerdem muss nach derzeitigem Erkenntnisstand eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass der Eilantrag erfolgreich sein wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 257/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 MN 40/05 vom 01.02.2006

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsmangel, Anordnung, einstweilige, Festsetzung, Grund, wichtiger, Interessenabwägung, Nachteil, schwerer, Wald, Waldfläche
Stichwort:Wald
Leitsatz:Zur einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festsetzung als Waldfläche.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 MN 40/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, LB 45/01 vom 02.07.2003

Rechtsgebiete:BWaldG, NWaldLG
Schlagworte:Anordnung, Beweidungsverbot, Binnenklima, Dauerverwaltungsakt, Eichenhain, Mindestgröße, Wald, Waldbeweidung, Waldeigenschaft, Waldnaturhaushalt, ordnungsgemäße Forstwirtschaft
Stichwort:Wald
Leitsatz:1. Die Anordnung, die Beweidung einer bestockten Fläche zu unterlassen, ist ein Dauerverwaltungsakt, dessen Rechtmäßigkeit anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung beurteilt werden muss.

2. Eine Waldbeweidung stellt keine ordnungsgemäße Forstwirtschaft dar.

3. Die Waldeigenschaft eines Eichenhains setzt nicht voraus, dass die bestockte Fläche größer als 0,2 ha ist. Daher können auch Flächen, die kleiner als 0,2 ha sind, unter den in § 2 Abs. 3 Satz 1 NWaldLG aufgeführten Voraussetzungen Wald sein.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, LB 45/01

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 1 L 121/00 vom 30.05.2001

Rechtsgebiete:BauGB, WaldG-SH
Schlagworte:Baurecht, Befreiung, Bebauungsplan, Grundzüge der Planung, öffentliche Belange, Wald, Ermessen
Stichwort:Wald
Leitsatz:Von einer bewusst und gewollt getroffenen Regelung im Bebauungsplan darf keine Befreiung erteilt werden, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Planungsentscheidung nicht maßgeblich geändert hat. Eine solche, dem erklärten Willen des Satzungsgebers entgegenstehende Befreiung, würde die Grundzüge der Planung berühren und wäre zudem ermessensfehlerhaft.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 1 L 121/00


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