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Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 106/03 vom 15.01.2004

Rechtsgebiete:WEG, InsO
Schlagworte:Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Stichwort:Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Leitsatz:Ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem Insolvenzschuldner gestellter Antrag ist unwirksam und kann die Beschlußanfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG auch dann nicht wahren, wenn der Insolvenzverwalter das Wohnungseigentum nach Fristablauf freigibt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 106/03




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