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Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 BV 05.613 vom 03.02.2006

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Gliederung eines Mischgebiets, Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung, Wahlrecht des Bauherrn zwischen Nutzungsarten, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel
Stichwort:Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung
Leitsatz:Das grundsätzliche Wahlrecht des Bauherrn zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung in einem Mischgebiet ist Folge der Ausgestaltung dieses Gebietstypus durch die Baunutzungsverordnung. Soweit ein Mischgebiet in zulässiger Weise nach den Hauptnutzungsarten gegliedert wird, ist - als notwendige Kehrseite - die Wahlmöglichkeit des Bauherrn zwischen diesen Nutzungsarten eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 BV 05.613




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