JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wahrscheinlichkeitsmaßstab
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Abwassergebühr, Frischwassermaßstab, Bagatellgrenze, Gartenbewässerung, Gleichheitssatz, Wasserzähler, Verwaltungsvereinfachung, Verwaltungsaufwand, Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Stichwort: | Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Leitsatz: | Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2650/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, GG, GemHVO |
| Schlagworte: | Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteil, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Pauschalierung, Typisierung, Prinzip der Gesamtdeckung, Richtsatzsammlung, Verbot der Kostenüberdeckung |
| Stichwort: | Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Leitsatz: | 1. Das Entstehen von Vorteilen aus dem Fremdenverkehr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Unternehmer tatsächlich keine Gewinne erzielt oder sogar Verluste macht. 2. Bei der Wahl eines pauschalierten Bemessungssystems, bei dem zur Ermittlung der Reineinnahmen der Gesamtumsatz mit einem Reingewinnsatz multipliziert wird, kann auf die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums zurück gegriffen werden. 3. Gebühren und Beiträge werden nicht, wie eine Steuer, "voraussetzungslos", sondern als Gegenleistung für eine öffentlich-rechtliche Leistung erhoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Gebühren- bzw. Beitragsaufkommen ausschließlich zur speziellen Kostendeckung der gebühren- oder beitragspflichtigen Leistung verwendet werden darf. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 669/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG M-V, BauNVO |
| Schlagworte: | Kanalbaubeitrag, Anschlussbeitrag, kombinierter Grundstückflächen- und Vollgeschossmaßstab, Vorteil, Äquivalenzprinzip, Werft, Werfthalle, atypisch, untergeordnet, Geschossflächenzahl, Wirklichkeitsmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, höchstzulässig |
| Stichwort: | Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Leitsatz: | Eine anschlussbeitragsrechtliche Maßstabsregelung, die im Rahmen eines kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabes den auf lediglich untergeordneten Teilflächen (hier: 10 %) des Grundstücks beschränkten Vorteil einer baulichen Ausnutzbarkeit in Gestalt der maximalen Firsthöhe (hier: 75 m) als anschlussbeitragsrechtlichen Vorteil für die um ein vielfaches größere Gesamtfläche definiert, ist mit Blick auf die besondere Situation der Grundstücke der Klägerin (Werftbetrieb) in einem Maße nicht mehr vorteilsgerecht, das nicht mehr aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität unter den Gesichtspunkten erforderlicher Pauschalierung und Typisierung gerechtfertigt werden kann. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 L 256/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Schlagworte: | Abwassergebühr, Benutzungsgebühr, Gebührenmaßstab, Grundgebühr, Äquivalenzprinzip, Grundgebührenmaßstab, Personenmaßstab, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Wirklichkeitsmaßstab, Erhebungszeitraum, Hausanschlussschacht |
| Stichwort: | Wahrscheinlichkeitsmaßstab |
| Leitsatz: | Dass sich der Maßstab bei der Abwassergrundgebühr an der Zahl der auf dem Grundstück lebenden Personen orientiert, ist nicht zu beanstanden. Der Personenmaßstab für die Privatwohnnutzung ist grundsätzlich auch nicht deshalb unwirksam, wenn die Satzung auf die tatsächlichen Verhältnisse vor dem Erhebungszeitraum abstellt. Die vom Beklagten angenommene Wahrscheinlichkeit, dass die Anzahl der zum 30. Juni des Vorjahres "auf diesem Grundstück/Wohnung mit Wohnsitz gemeldeten Personen" der Anzahl der gemeldeten Personen im Erhebungszeitraum entsprechen werde, ist nicht so fernliegend, dass damit § 5 Abs. 3 Satz 2 KAG LSA verletzt ist. Eine Satzungsregelung ist unwirksam, wenn sie die Erhebung der Grundgebühr auch für solche Grundstücke vorsieht, die lediglich über einen Hausanschlussschacht verfügen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 8. September 2006 - 4 L 346/06 -). Denn der Benutzungstatbestand für eine Grundgebühr ist bei einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung (erst) ab dem Zeitpunkt erfüllt, von dem der Gebührenpflichtige einen betriebsbereiten Anschluss an das Leitungsnetz unterhält. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 321/06 | |
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