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Wahrnehmung zusätzlich übertragener Aufgaben bzw. Funktionen und besondere Schwierigkeitsgrade bestimmter Aufgaben als Voraussetzung für den Erhalt einer Funktionsstufe

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P9.08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BPersVG, TV-BA
Schlagworte:Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer der Bundesagentur bei der Zuerkennung der Funktionsstufen i.R.d. Eingruppierung, Bildung des Entgeltschemas aus Festgehalt, Funktionsstufen und einer Leistungskomponente, Qualifizierung von Tätigkeitszuordnungstabellen als kollektive Entgeltschemata, Wahrnehmung zusätzlich übertragener Aufgaben bzw. Funktionen und besondere Schwierigkeitsgrade bestimmter Aufgaben als Voraussetzung für den Erhalt einer Funktionsstufe
Stichwort:Wahrnehmung zusätzlich übertragener Aufgaben bzw. Funktionen und besondere Schwierigkeitsgrade bestimmter Aufgaben als Voraussetzung für den Erhalt einer Funktionsstufe
Leitsatz:Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Eingruppierung erstreckt sich auf die Funktionsstufen nach § 20 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P9.08




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