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Wahrnehmung über einen Zeitraum von 18 Monaten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 8.04 vom 07.04.2005

Rechtsgebiete:BBesG, Berliner HStrG 1996
Schlagworte:Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben, Wahrnehmung über einen Zeitraum von 18 Monaten, - vor In-Kraft-Treten des § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG, laufbahnrechtliche Voraussetzungen, Wartefrist nach Berliner HStrG 1996, Absicht der Beförderung des Dienstposteninhabers keine Voraussetzung für Lauf der
Stichwort:Wahrnehmung über einen Zeitraum von 18 Monaten
Leitsatz:Ein Anspruch auf die Verwendungszulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG kann auch dann bestehen, wenn die höherwertigen Aufgaben für 18 Monate vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Vorschrift wahrgenommen worden sind.

Die Wartefrist für die Beförderung des Dienstposteninhabers nach Art. III § 1 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Berliner Haushaltsstrukturgesetzes 1996 beginnt auch dann zu laufen, wenn der höherwertige Dienstposten nicht mit der Absicht übertragen wurde, den Dienstposteninhaber zu befördern.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 8.04




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