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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWahrnehmung des Termins 

Wahrnehmung des Termins

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 E 10879/05.OVG vom 26.09.2005

1. Der Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der ihr durch die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht entstandenen Aufwendungen erlischt nicht drei Monate nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

2. Die Dreimonatsfrist im Recht der Zeugenentschädigung (§ 15 Abs. 2 ZSEG, § 2 Abs. 1 JVEG) ist auf den Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO entsprechend anwendbar.

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