JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wahlvorstand
| Rechtsgebiete: | LSA-KWG |
| Schlagworte: | Briefwahl, Briefwahlunterlagen, Ergebnisrelevanz, Erheblichkeit, Kommunalwahl, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Verfügungsgewalt, Wahl, Wahlausschuss, Wahlfehler, Wahlhandlung, Wahlvorstand |
| Stichwort: | Wahlvorstand |
| Leitsatz: | 1. Die Behandlung von Briefwahlunterlagen im Rahmen der Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks (§ 36 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA; § 63 KWO LSA) muss öffentlich erfolgen. 2. Wenn nach Zulassung durch den Gemeindewahlleiter (§ 63 Abs. 4 KWO LSA) eine vorzeitige Behandlung der Briefwahlunterlagen an einem anderen Ort als dem Wahlraum erfolgt, ist es erforderlich, dass dies in einer solchen Weise bekannt gemacht wird, dass jeder zur Anwesenheit Befugte sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis von Ort und Zeit der vorzeitigen Behandlung verschaffen kann. 3. Es liegt ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften vor, wenn sich die Briefwahlunterlagen nach der Übergabe durch den Gemeindewahlleiter an den Wahlvorstand für einen nicht nur völlig unerheblichen Zeitraum in der alleinigen Verfügungsgewalt eines der Mitglieder des Wahlvorstands befinden. 4. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KWG LSA ist dahingehend auszulegen, dass es auch schon ausreichen kann, wenn nach hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft bzw. das Ergebnis einer Einzelwahl berührt sein kann. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Wahlergebnis ausgewirkt haben kann. 5. Wenn Verfahrensvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, welche die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichern - insbesondere Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl - nicht nur kurzfristig oder in geringfügiger Weise verletzt werden und das Wahlergebnis knapp ist, ist es zur Ergebnisrelevanz der festgestellten Rechtsverletzungen ausnahmsweise ausreichend, wenn die abstrakte Möglichkeit einer Gefährdung des Wählerwillens durch Manipulationen gegeben ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 364/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Beratungskosten, Schulungskosten, Anwaltsvergütung, Beschlussfassung |
| Stichwort: | Wahlvorstand |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Freistellung von einer Vergütungsforderung für eine anwaltliche Rechtsberatung des Wahlvorstandes setzt eine vorherige Vereinbarung nach § 80 Abs. 3 BetrVG voraus. Die Beauftragung für die Durchführung einer allgemeinen Schulung des Wahlvorstandes über das Wahlverfahren wird von einer Beschlussfassung, einen Anwalt mit der Beratung des Wahlvorstandes zu beauftragen, nicht gedeckt. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 9 TaBV 153/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, WO 2001 |
| Schlagworte: | Einstweilige Verfügung, Wahl, Betriebsrat, Wahlvorstand, Herausgabe, Unterlagen, Wählerliste, Betrieb, Begriff, gemeinsamer Betrieb, Unternehmen |
| Stichwort: | Wahlvorstand |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe von Unterlagen zur Erstellung der Wählerliste bei einem Streit um den Betriebsbegriff. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 26/06 | |
| Rechtsgebiete: | LPersVG, BRRG, BAT, SGB II |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrecht, Personalrat, Personalratswahl, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungsträger, Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft, ARGE, Wahlvorstand, Zulassung zur Wahl, Nichtzulassung zur Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Wahlberechtigung, Wählbarkeit, wahlberechtigt, wählbar, Wahltag, Wahlanfechtungsantrag, Dienstherreneigenschaft, Beschäftigter, Beschäftigteneigenschaft, Beschäftigungsverhältnis, tatsächliches Beschäftigungsverhältnis, Eingliederung, Eingliederungsgedanke, Gesetzesauslegung, abgebende Dienststelle, aufnehmende Einrichtung, Demokratieprinzip, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Willkürverbot, Beteiligungsdefizit, Beteiligungslücke |
| Stichwort: | Wahlvorstand |
| Leitsatz: | Die der ARGE nach § 123 a BRRG und § 12 BAT am Wahltag länger als drei Monate zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung zugewiesenen Beamten und Angestellten des Landkreises sind von der aktiven und passiven Teilnahme an der Wahl zum Personalrat bei der Kreisverwaltung ausgeschlossen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11469/05.OVG | |
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