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OLG-OLDENBURG – Beschluss, 1 Ws 314/04 vom 22.07.2004

Rechtsgebiete:BRAGO, RVG, StPO
Schlagworte:Wahlverteidigergebühr, Pflichtverteidigergebühr, Anrechnung
Stichwort:Wahlverteidigergebühr
Leitsatz:Macht ein nicht am Gerichtsort ansässiger Pflichtverteidiger nach § 100 BRAGO (§ 52 RVG) Wahlverteidigergebühren geltend, so sind bereits erstattete Reisekosten jedenfalls dann nicht mindernd auf die Gebühren anzurechnen, wenn die Beauftragung des auswärtigen Verteidigers notwendig war. Davon ist bei wiederholter Verteidigung gegen den Vorwurf schwerwiegender Sexualstraftaten auszugehen.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 314/04




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