( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWahltag 

Wahltag

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11469/05.OVG vom 08.03.2006

Rechtsgebiete:LPersVG, BRRG, BAT, SGB II
Schlagworte:Personalvertretungsrecht, Personalrat, Personalratswahl, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungsträger, Agentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaft, ARGE, Wahlvorstand, Zulassung zur Wahl, Nichtzulassung zur Wahl, Wählerverzeichnis, Wahlrecht, aktives Wahlrecht, passives Wahlrecht, Wahlberechtigung, Wählbarkeit, wahlberechtigt, wählbar, Wahltag, Wahlanfechtungsantrag, Dienstherreneigenschaft, Beschäftigter, Beschäftigteneigenschaft, Beschäftigungsverhältnis, tatsächliches Beschäftigungsverhältnis, Eingliederung, Eingliederungsgedanke, Gesetzesauslegung, abgebende Dienststelle, aufnehmende Einrichtung, Demokratieprinzip, Wahlrechtsgrundsätze, Allgemeinheit der Wahl, Willkürverbot, Beteiligungsdefizit, Beteiligungslücke
Stichwort:Wahltag
Leitsatz:Die der ARGE nach § 123 a BRRG und § 12 BAT am Wahltag länger als drei Monate zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung zugewiesenen Beamten und Angestellten des Landkreises sind von der aktiven und passiven Teilnahme an der Wahl zum Personalrat bei der Kreisverwaltung ausgeschlossen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11469/05.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 531/01 vom 08.03.2001

Rechtsgebiete:GG, KomWG, GemO
Schlagworte:Chancengleichheit der Parteien, Bürgerentscheid, Wahltag, Kommunalwahl, Abstimmung
Stichwort:Wahltag
Leitsatz:Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verbietet nicht die Abstimmung über einen Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahl.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 S 531/01


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/wahltag

"Wahltag - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN