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Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 20.07 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:BrbgPersVG, SGB II
Schlagworte:Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsgemeinschaften
Stichwort:Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise
Leitsatz:Die Frage nach dem Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise für Beschäftigte, die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass § 44b SGB II verfassungswidrig und längstens bis 31. Dezember 2010 anzuwenden ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 20.07




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