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Wahlrecht privat und gesetzlich versicherter Ehegatten

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 24/07 R vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGG
Schlagworte:Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung - Wahlrecht privat und gesetzlich versicherter Ehegatten - Erlöschen des Anspruchs gegen die gesetzliche Krankenversicherung nur bei vollständiger Erfüllung des Anspruchs gegen die private Krankenversicherung - Erstattung außergerichtlicher Kosten von Beigeladenen
Stichwort:Wahlrecht privat und gesetzlich versicherter Ehegatten
Leitsatz:1. Haben Ehegatten, die unterschiedlichen Krankenversicherungssystemen angehören, sich überschneidende Ansprüche auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gegen ihre gesetzliche und private Krankenversicherung, steht ihnen ein Wahlrecht zwischen den Ansprüchen zu.

2. Im Falle eines Wahlrechts privat und gesetzlich versicherter Ehegatten lässt nur die vollständige, nicht aber die lediglich bedingte Erfüllung des Anspruchs gegen die private Krankenversicherung auch den gleichgerichteten, sich inhaltlich überschneidenden Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung erlöschen.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 24/07 R




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