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Wahlkampf

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1851/07 vom 08.05.2008

Rechtsgebiete:HV, HBG, HGO, KWG, KWO
Schlagworte:Anfechtungsprinzip, Bürgermeister, Bürgermeisterwahl, Einspruch, Neutralitätspflicht, Prteinahme, Präklusion, Wahlbekanntmachung, Wahlfehlerdefinition, Wahlkampf, Wahlleiter
Stichwort:Wahlkampf
Leitsatz:1. Für Mitglieder der Wahlorgane bei Kommunalwahlen - hier entschieden für einen ehemaligen Bürgermeister als Wahlleiter - bestehen, auch im Wahlkampf, keine über die in § 6a Abs. 1 KWG geregelten Pflichten in engem Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit hinausgehenden Beschränkungen ihrer Meinungsäußerungsfreiheit.

2. Es bleibt offen, in welchem Umfang gemäß § 25 Abs. 2 KWG geltend gemachte Wahlanfechtungsgründe schon im Einspruchsverfahren substantiiert werden müssen. Ist der in § 73 Abs. 1 S. 2 KWO vorgesehene Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 25 KWG unterblieben, sind Einspruchsführer nicht gehindert, mögliche Anfechtungsgründe noch im gerichtlichen Wahlprüfungsverfahren nachzuschieben und zu substantiieren.

3. Nach der Änderung der Wahlfehlerdefinition in §§ 26 Abs. 1 Nr. 2, 50 Nr. 2 KWG können parteiergreifende Meinungsäußerungen kommunaler Wahlbeamter - hier: eines früheren Bürgermeisters -, selbst wenn sie in amtlicher Funktion erfolgt sind, nur noch dann als ergebnisrelevante Wahlfehler zur Anordnung einer Wiederholungswahl führen, wenn dadurch in mehr als unerheblichem Maße auf den Wählerwillen eingewirkt und dadurch unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit das Wahlergebnis entscheidend beeinflusst worden ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1851/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11292/05.OVG vom 13.09.2005

Rechtsgebiete:GG, ZDF-StV, ParteiG
Schlagworte:Rundfunkrecht, Fernsehrecht, Rundfunkanstalt, Fernsehen, ZDF, Wahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Parlamentswahl, Parlament, Landesparlament, Ebene, Bundesebene, Länderebene, bundesweit, landesweit, bundespolitisch, landespolitisch, Wahlkampf, Chancengleichheit, Wettbewerbschancen, Wählerstimme, Werbemöglichkeit, angemessene Sendezeit, Sendezeit, Sendetermin, Wahlwerbung, Wahlwerbespot, Bedeutung, Bedeutungsunterschiede, Fraktionsstärke, Mindestmaß, Wahlergebnis, Stimmanteil, Wahlumfrage, Prognose
Stichwort:Wahlkampf
Leitsatz:Die Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung erfolgt nach den Grundsätzen der abgestuften Chancengleichheit. Dabei ist die Bedeutung der politischen Parteien in erster Linie im Hinblick auf das Parlament zu bestimmen, für das eine neue Volksvertretung gewählt wird (hier: Bedeutung der NPD in Bezug auf die Wahl zum Deutschen Bundestag).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11292/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11269/05.OVG vom 07.09.2005

Rechtsgebiete:GG, ZDF-StV, JMStV
Schlagworte:Rundfunkrecht, Fernsehrecht, Rundfunkanstalt, Fernsehen, ZDF, Wahl, Bundestagswahl, Parlamentswahl, Wahlkampf, Chancengleichheit, Wählerstimme, Werbemöglichkeit, Sendezeit, Sendetermin, Ausstrahlung, Sendung, Wahlwerbung, Wahlwerbespot, Werbespot, Spot, Sendematerial, Sendebeitrag, filmische Darstellung, Film, Intendant, Zurückweisung, Zurückweisungsrecht, Prüfungsrecht, allgemeine Gesetze, Zensur, Orgie, Menschenbild, Menschenwürde, Würde, Jugendschutz
Stichwort:Wahlkampf
Leitsatz:Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts sind befugt, die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots einer politischen Partei abzulehnen, wenn dessen Inhalt in krassem Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes steht (hier: keine Verpflichtung des ZDF, Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschland auszustrahlen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11269/05.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2421/03 vom 11.03.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO, StVG, StVO, StrG, VwKostG, GemO, LGebG
Schlagworte:Wahlkampf, Fußgängerzone, Informationsstand, Verkehrsrechtliche, Ausnahmegenehmigung, Sondernutzungserlaubnis, Verwaltungsgebühr, Amtshandlung, Wirksamkeit, Rechtmäßigkeit, Gleichbehandlung, Selbstverwaltungsbereich, Widerspruchsbehörde, Widerspruchsgebühr
Stichwort:Wahlkampf
Leitsatz:1. Zur Abgrenzung der verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis.

2. Eine Vielzahl geplanter Informationsstände geringer Größe (hier: während einer "heißen" Wahlkampfphase) kann in einer Fußgängerzone zu einem Gefährdungspotential i. S. des § 32 Abs. 1 StVO führen, das einen behördlichen Regelungsbedarf durch Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO auslöst.

3. Die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr setzt nur voraus, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung (Amtshandlung) wirksam ist.

4. Zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr.

5. Nimmt eine Gemeinde eine Amtshandlung als untere staatliche Verwaltungsbehörde vor, ist die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für diese Amtshandlung eine Selbstverwaltungsangelegenheit i. S. des § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2421/03


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