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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 231/07 vom 02.06.2009

Rechtsgebiete:LSA-GO
Schlagworte:Ausschlussfrist, Bürgerbegehren, Fristbestimmung, Gemeinderatsbeschluss
Stichwort:Wahlbeteiligung
Leitsatz:Die gesetzliche Ausschlussfrist des § 25 Abs. 2 Satz 5 GO LSA greift nicht nur ein, wenn sich ein Bürgerbehren ausdrücklich auf einen Gemeinderatsbeschluss bezieht, sondern bereits dann, wenn es seinem Inhalt nach auf die Korrektur eines Gemeinderatsbeschlusses gerichtet ist bzw. auf die Änderung eines Ratsbeschlusses in wesentlichen Punkten zielt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 231/07



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, VerfGH 2/09 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:KWahlG NRW
Stichwort:Wahlbeteiligung
Leitsatz:1. Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen durch die Neuregelung in § 46 c Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 9.10.2007 (GV. NRW. S. 374, 377) ist mit der Landesverfassung vereinbar.

2. Die in § 46 c Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW geregelte Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit trägt auf der Basis der vom Gesetzgeber zugrunde gelegten tatsächlichen und normativen Grundlagen dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung.

3. § 46 c Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW verletzt weder den Grundsatz der Wahlgleichheit noch den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der unmittelbaren Wahl.

4. Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 2/09

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, VerfGH 3/09 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:KWahlG NRW, VerfGHG
Stichwort:Wahlbeteiligung
Leitsatz:1. Die Bestimmung des Kommunalwahltermins durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein staatsorganisatorischer Akt mit Verfassungsfunktion.

2. Dieser Akt kann auf Antrag einer politischen Partei im Organstreitverfahren auf seine Vereinbarkeit mit solchem Verfassungsrecht überprüft werden, das der Sicherung eines freien und offenen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes einschließlich der Integrität des Wahlakts zu dienen bestimmt ist.

3. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat bei seiner Entscheidung, den Wahltermin für die allgemeinen Kommunalwahlen 2009 auf den 30.8.2009 festzusetzen, weder gegen das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien noch gegen das Willkürverbot verstoßen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 3/09

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, VerfGH 24/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:KWahlZG, LV NRW, GG
Stichwort:Wahlbeteiligung
Leitsatz:1. Es entspricht einem demokratischen Grundsatz, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürfen. Dieser Grundsatz gilt auch für Kommunalwahlen.

2. Eine Überschreitung der Höchstfrist von drei Monaten ist allenfalls dann zulässig, wenn hierfür ausnahmsweise gewichtigere Belange von Verfassungsrang oder sonstige "zwingende" Gründe des Gemeinwohls angeführt werden können. Solche Gründe liegen im Falle des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.6.2008 (GV. NRW. S. 514 ff.) nicht vor.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 24/08


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