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Wahlberechtigung zum Personalrat

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 18.01 vom 15.05.2002

Rechtsgebiete:NWPersVG, TV ATZ
Schlagworte:Wahlberechtigung zum Personalrat, Blockmodell der Altersteilzeit, Freistellungsphase, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Stichwort:Wahlberechtigung zum Personalrat
Leitsatz:1. Ein Arbeiter verliert mit dem Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses seine Wahlberechtigung zum Personalrat.

2. Ein Arbeiter verliert gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. c NWPersVG seine Wahlberechtigung zum Personalrat, wenn sein Arbeitsverhältnis am Wahltag wegen Beziehens einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bereits seit mehr als 18 Monaten ruht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 18.01




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