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Wahlberechtigung von Beamten

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BAG – Beschluss, 7 ABR 66/06 vom 16.01.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, PostPersRG
Schlagworte:Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten
Stichwort:Wahlberechtigung von Beamten
Leitsatz:Beamte, die dienstrechtlich der Deutschen Post AG zugeordnet sind und denen nach § 4 Abs. 4 PostPersRG eine Tätigkeit in einem Betrieb eines anderen Unternehmens zugewiesen ist, sind zum Betriebsrat des Betriebs wahlberechtigt und wählbar, bei dem sie die zugewiesene Tätigkeit ausüben, nicht jedoch zum Betriebsrat des Betriebs der Deutschen Post AG, dem sie dienstrechtlich zugeordnet sind.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 66/06




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