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Wahlanfechtung

Entscheidungen der Gerichte

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 238/08 vom 22.01.2009

1. Die nach § 31 Abs. 1 ThürKWG bestehende Pflicht zur fristgerechten Konkretisierung der Anfechtungsgründe bezieht sich, soweit nicht die Gültigkeit von Wahlrechtsbestimmungen als solche gerügt wird, nur auf die Angabe der Tatsachen, aus denen sich ein Wahlrechtsverstoß ergeben soll. Eine rechtliche Subsumtion ist demgegenüber nicht erforderlich.

2. Ein zur Bürgermeisterwahl antretender Amtsinhaber ist als Vertreter der Gemeinde nicht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG gehindert, die Aufgaben wahrzunehmen, für die nach den Thüringer kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen die "Gemeinde" und nicht der "Gemeindewahlleiter" zuständig ist.

3. Es begründet einen erheblichen Wahlrechtsverstoß, wenn den an einen Briefwähler gemäß § 15 Abs. 4 ThürKWO zu übersendenden Unterlagen ein weiteres Begleitschreiben beigefügt wird, in dem darum gebeten wird, die Briefwahlunterlagen in den Hausbriefkasten der Gemeinde einzuwerfen.

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 9 TaBV 14/07 vom 16.06.2008

1) § 5 Abs. 3 BetrVG stellt dabei in keiner Stelle auf die persönliche Entwicklung eines Arbeitnehmers ab und seine Kenntnisse und Erfahrungen, die er aufgrund politischer oder anderer Aufgabenwahrnehmung erlangt hat. Ebenso wenig ist maßgeblich, wie der Arbeitgeber seine Betriebsratsmitglieder sieht ("auf gleicher Augenhöhe"). Für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung regelt § 5 Abs. 3 BetrVG, ergänzt durch die Hilfskriterien des Abs. 4, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines leitenden Angestellten abschließend.

2) Zu den Voraussetzungen einer Wahlbeeinflussung nach § 20 BetrVG und Abgrenzung zu zulässiger Wahlwerbung

3) zu § 2 Abs. 5 WO: hinreichende Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Wahlvorschriften

4) Die rein abstrakte und hypothetische Möglichkeit einer Verletzung einer Wahlvorschrift löst die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nicht aus. Erforderlich ist, dass die Antragsteller in ihrem Antrag einen Sachverhalt darlegen, der möglicherweise die Ungültigkeit der durchgeführten Wahl begründen kann, der also nicht schon auf den ersten Blick erkennbar ganz unerheblich ist. Der Sachverhalt muss Anlass zur Ansicht geben können, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden.

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 903/05 vom 29.05.2008

1. Die Rücknahme einer Wahlanfechtungserklärung im Berufungsverfahren lässt nicht die Wirksamkeit eines Bescheides, mit dem eine Bürgermeisterwahl gemäß § 31 Abs. 2 ThürKWG für ungültig erklärt wird, entfallen.

2. Eine in mehreren Gemeinden gemeldete Person ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 3. Halbsatz ThürKWG dort wahlberechtigt, wo sie ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat. Für diese Fallgruppe ordnet das Gesetz an, dass der Aufenthalt einer Person mit Wohnungen in mehreren Gemeinden dort widerlegbar vermutet wird, wo diese mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

3. Die Wahlbehörde ist nicht verpflichtet, für jeden einzelnen Einwohner mit mehreren Wohnungen zu ermitteln, ob die als Hauptwohnsitz gemeldete Wohnung die wahlrechtliche Hauptwohnung ist. Der melderechtlichen Erklärung und der daraus folgenden melderechtlichen Erfassung kommt eine erhebliche Indizwirkung zu.

4. Die Ausforschung der persönlichen Lebensverhältnisse findet ihre Grenze in den Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz von Ehe und Familie. Nur die offenkundigen und gerichtsbekannten Tatsachen sind Ausgangspunkt der Prüfung. Weitergehende Aufklärungsmaßnahmen sind auf die Verwertung eigener Angaben des Betroffenen, die insoweit nur auf Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft werden können, beschränkt.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 6 TaBV 87/07 vom 10.03.2008

Bei Anfechtung einer Betriebsratswahl ist die Angabe eines Antragsgegners nicht erforderlich (§ 19 BetrVG).

Eine gegenüber dem Wahlausschreiben zeitlich vorgezogene Stimmauszählung, ohne dass vorher Ort und Zeitpunkt dieser Stimmauszählung öffentlich im Betrieb bekannt gemacht worden sind, rechtfertigt die Wahlanfechtung.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 61 PV 2.07 vom 21.11.2007

Auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl von Beschäftigten eines Landkreises, die einer organisatorisch und räumlich verselbständigten sog. ARGE gemäß § 44 b SGB II zur Dienstleistung zugewiesen sind, findet § 13 Abs 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg unmittelbar Anwendung mit der Folge, dass die Wahlberechtigung in der bisherigen Dienstelle nach einer länger als drei Monate währenden Zuweisung erlischt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten in der ARGE einen Personalrat wählen können.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 3/06 vom 24.07.2007

Die Beschäftigten der Eigenbetriebe der Stadt Mannheim waren bei der Wahl zum Gesamtpersonalrat der Stadt Mannheim 2005 weder wahlberechtigt noch wählbar (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 2927/98 -, PersR 2000, 120).

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 14 TaBV 5/07 vom 28.06.2007

Der Listenvertreter ist gemäß § 6 IV WO 2001 nicht befugt, die von ihm beim Wahlvorstand eingereichte Vorschlagsliste zurückzunehmen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 A 1.06 vom 27.06.2007

1. Über die Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin beim Bundesnachrichtendienst entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz.

2. Wahlwerbung der Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt neben den Verboten strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung sowie der nachhaltigen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs auch dem dienstrechtlichen achtungs- und vertrauenswahrenden Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot; dessen Reichweite wird seinerseits durch den weitgesteckten Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung und das Prinzip der demokratischen Persönlichkeitswahl eingeschränkt.

LAG-MUENCHEN – Beschluss, 6 TaBV 118/06 vom 15.05.2007

Ein gekündigter Arbeitnehmer, der deshalb im Betrieb auch nicht mehr mitarbeitet, hat kein aktives Wahlrecht bei der bevorstehenden Betriebsrats-Wahl.

Dem Wahlvorstand steht bei Prüfung der aktiven Wahlberechtigung kein Prognoseermessen bezogen auf die ausgesprochene Kündigung zu.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 940/05 vom 12.04.2007

1. Die Verwendung einer Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter Beschäftigter bei einer Personalratswahl ist zulässig, wenn die gewerkschaftlich interessierten Wähler nach den Umständen des konkreten Einzelfalles über die gewerkschaftliche Herkunft des Wahlvorschlags informiert sind und ihre Irreführung deshalb ausgeschlossen ist.

2. Eine etwaige Vorstellung der Wähler, ein mit einer Gewerkschaftsabkürzung als Kennwort versehener Wahlvorschlag wahlberechtigter Beschäftigter sei von einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft eingereicht worden, ist unschädlich, wenn dieser Wahlvorschlag von der betreffenden Gewerkschaft herrührt und von ihr inhaltlich gestaltet wurde.

LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 40/06 vom 13.02.2007

1. Die in einer Niederlassung untergebrachten Abteilungen Vertrieb und Zentrale stellen Betriebsteile des Hauptbetriebs dar, wenn sie von einem zentralen Vertriebsdirektor und zentralen Fachbereichsleitern geführt werden.

2. Zur Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 70 A 3.06 vom 18.01.2007

1) Eine Vorstandswahl, die in einer ordnungsgemäß einberufenen Wahlversammlung stattgefunden hat, in der die anwesenden Teilnehmer zur Selbstkontrolle aufgerufen waren, kann nicht nachträglich mit der Behauptung erfolgreich angegriffen werden, die Selbstkontrolle sei unzureichend gewesen. Wenn ein Teilnehmer wegen der Größe der Teilnehmergemeinschaft eine Selbstkontrolle zur Einhaltung der Regeln über die Wahlberechtigung für nicht ausreichend hält, muss er dies in der Wahlversammlung rügen.

2) § 21 Abs. 3 Satz 1 FlurbG, wonach jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte bei der Vorstandswahl "eine Stimme" hat, will lediglich eine Gleichwertigkeit der Stimmen sicherstellen. Ein Wahlmodus, bei dem je Stimmzettel bis zu drei Stimmen für einen oder mehrere Wahlkandidaten abgegeben werden können, gerät damit nicht in Konflikt.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 18.06 vom 10.01.2007

1. Die Angabe "Personalabteilung" als Berufsbezeichnung in einem Wahlvorschlag für einen Mitarbeiter der Personalabteilung in leitender Funktion verstößt gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG.

2. Unbeanstandet gebliebene Verstöße eines Wahlvorschlages gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 WO BlnPersVG berechtigen zur Wahlanfechtung, wenn der Wahlvorstand sie kannte oder bei gebotener Sorgfalt leicht hätte erkennen können.

BSG – Urteil, B 2 U 21/04 R vom 13.09.2005

Die Regelungen über die Fortsetzungsfeststellungsklage sind für die Wahlanfechtungsklage entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BSG vom 23.4.1975 - 2/8 RU 62/73 = BSGE 39, 244 = SozR 5334 Art 3 § 1 Nr 1).

SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 TaBV 11/04 vom 14.06.2005

Das Gebot der Öffentlichkeit der Stimmenauszählung (hier: bei der Wahl des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat) beinhaltet auch, dass das Wahlausschreiben den Umstand der öffentlichen Stimmenauszählung angibt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 1/04 vom 27.04.2005

Der Dienststelle kommt im Wahlanfechtungsverfahren der Status des Beteiligten zu.

Die Dienststelle ist nicht gehindert, sich im gerichtlichen Verfahren durch ein Mitglied des früheren Hauptwahlvorstandes vertreten zu lassen.

Können in nachgeordneten Dienststellen örtliche Wahlvorstände mangels einer entsprechenden Bereitschaft der Beschäftigten nicht gebildet werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Wahl zum Hauptpersonalrat.

Wird bei einer Personenwahl die alphabetische Reihenfolge auf den Stimmzetteln gemäß § 30 WO nicht eingehalten, kann ein Einfluss auf das Wahlergebnis jedenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn lediglich 4 Wahlbewerber zu nennen waren und der Letztgenannte die meisten Stimmen erhalten hat.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, PL 15 S 434/05 vom 24.02.2005

1. Eine Entscheidung über eine einstweilige Verfügung durch den Vorsitzenden allein anstelle des gesamten Spruchkörpers ist auch in der Beschwerdeinstanz eines personalvertretungsrechtlichen Eilverfahrens in dringenden Fällen zulässig (wie BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBl 1991,118).

2. Zur Frage, ob der Erlass einer lediglich von einem Wahlberechtigten beantragten einstweiligen Verfügung, mit der in ein laufendes personalvertretungsrechtliches Wahlverfahren eingegriffen werden soll, eine unzulässige Umgehung des für eine Wahlanfechtung wegen Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren erforderlichen Quorums von mindestens drei Wahlberechtigten wäre.

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 10/04 vom 17.12.2004

Für die Entscheidung der Frage, ob die Schwerbehindertenvertretung im förmlichen oder vereinfachten Verfahren zu wählen ist, kann nicht auf den Zeitpunkt abgestellt werden, zu dem der amtierenden Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber die Liste der Wahlberechtigten übergeben wird.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10891/04.OVG vom 15.07.2004

Eine Religionsgemeinschaft unterliegt nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit, soweit es um die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Regelungen zur Wahl der Gemeindeleitung und zur Überprüfung der Einhaltung solcher Bestimmungen geht. Fragen staatlichen Rechts werden auch insoweit nicht aufgeworfen, als eine Auseinandersetzung um die Gültigkeit einer solchen Wahl die Handlungsfähigkeit der Religionsgemeinschaft als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beeinträchtigt. Auch die Übernahme von im öffentlichen Interesse liegenden Integrationsaufgaben und der Umstand, dass die Gemeindeleitung mit der Verwaltung staatlicher Finanzzuwendungen betraut ist, heben den Streit um die Ordnungsmäßigkeit einer Wahl nicht aus dem Internum der Glaubensgemeinschaft in den Bereich staatlichen Rechts.

LAG-KOELN – Beschluss, 10 Ta 79/04 vom 19.05.2004

Bei der Wertfestsetzung im Wahlanfechtungsverfahren kann als Ausgangswert bei einem einköpfigen Betriebsrat von Hilfswert (4.000 ¤) ausgegangen werden, der bei mehrköpfigen Betriebsräten für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG um den halben Ausgangswert, das heißt um 2.000 ¤ zu erhöhen ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 1372/02 vom 25.03.2004

Der Gegenstandswert für eine personalvertretungsrechtliche Wahlanfechtung ist unabhängig von der Anzahl der Personalratsmitglieder in Höhe des Auffangwertes festzusetzen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Fachsenats für Personalvertretungssachen <Land>).

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 17.02 vom 07.05.2003

Für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rücktritts eines Personalrats nach dem Ausschluss eines seiner Mitglieder ist die Vorschrift des § 28 Abs. 2 BaWüPersVG ohne Bedeutung, derzufolge dann, wenn über den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht rechtskräftig entschieden ist, das gerichtliche Verfahren mit Wirkung für die folgende Amtszeit fortzusetzen ist, wenn das Mitglied für die folgende Amtszeit wieder gewählt worden ist.

LAG-KOELN – Beschluss, 4 (13) TaBV 63/02 vom 11.04.2003

1. In Briefwahl abgegebene Stimmen für eine Betriebsratswahl können nicht deshalb für ungültig erklärt werden, weil die Freiumschläge bei der Post stark beschädigt wurden.

2. Über die Gültigkeit von Briefwahl-Stimmen ist in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstandes zu entscheiden.

3. Auch in einem Betrieb, in dem die Arbeitnehmer nicht regelmäßig die Betriebsstätte aufsuchen, kann der in der Wahlordnung vorgeschriebene Aushang des Wahlausschreibens nicht durch eine postalische Zusendung des Wahlausschreibens an die Arbeitnehmer ersetzt werden.

LAG-KOELN – Beschluss, 6 TaBV 79/02 vom 20.02.2003

Leiharbeitnehmer wählen zwar nach Maßgabe des § 7 Satz 2 BetrVG mit, zählen aber nicht zu den Arbeitnehmern im Sinne des § 9 BetrVG für die Bestimmung der Größe des Betriebsrats.

LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 1/03 vom 20.01.2003

Die Streitwertfestsetzung für ein Wahlanfechtungsverfahren erfolgt als Ermessensentscheidung nach § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO. Hierbei sind die individuell gegebenen Besonderheiten des Verfahrens zu berücksichtigen. Die Größe des aufzulösenden Betriebsrats ist zu berücksichtigen ohne dass jedoch eine schematische Berechnung zwingend ist.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 21 TK 3290/00 vom 24.10.2002

1. Der Sinn der Verpflichtung zur unverzüglichen Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) ist darin zu sehen, dass eine im Verhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung angemessene Zeitspanne für die Behebung des festgestellten Mangels und die Neueinreichung des Wahlvorschlags verbleiben soll.

2. Zur Frage, ob der Berufung auf den in einer verzögerten Rückgabe des ungültigen Wahlvorschlags liegenden Wahlverfahrensverstoß im Wahlanfechtungsverfahren der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengesetzt werden kann.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 4 TaBV 3/02 vom 12.09.2002

Der Wert des Streitgegenstandes im arbeitsgerichtlihcen Beschlussverfahren ist, da über die Wirksamkeit der Anfechtung einer Betriebsratswahl gestritten worden ist, gem. § 8 Abs. 2 S. 2 BRAGO grundsätzlich gem. dem Regelwert von 4.000,00 EUR festzusetzen, denn es geht bei der Wahlanfechtung nicht um geldwerte Interessen sondern darum, festzustellen, ob der Betriebsrat gesetzmäßig zustandegekommen ist. Das Verbot, bei Streitwertbemessung Folgewirkungen der erstrebten gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen, schließt aus, bei der Wahlanfechtung etwa auf die Zahl der Walberechtigten oder der zu wählenden Betriebsratsmitglieder abzustellen. Sind besondere rechtliche Schwierigkeiten vorhanden, wie hier noch die Frage der Berücksichtigung von sogenannten HZA-Kräften, rechtfertigt das eine Anhebung des Regelstreitwerts - hier um ½ auf 6.000,00 EUR -.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 11.98 vom 08.12.1999

Leitsatz:

An einem Gericht können die jeweils eigenständigen Schwerbehindertenvertretungen der Richter und der übrigen Bediensteten nur getrennt gewählt werden; die Bildung einer gemeinsamen Schwerbehindertenvertretung ist nicht zulässig.

Beschluß des 6. Senats vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 11.98 -

I. VG Hannover vom 20.06.1996 - Az.: VG 5 A 675/96.Hi -
II. OVG Lüneburg vom 15.07.1998 - Az.: OVG 18 L 4560/96 -

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 7.98 vom 17.12.1998

Leitsätze:

1. Die Pflichtmitgliedschaft der selbständigen Handwerker in Handwerkskammern ist verfassungsgemäß.

2. Die Kammern sind berechtigt, die durch Zuschüsse und Gebühren nicht gedeckten Kosten der überbetrieblichen Ausbildung als Sonderbeiträge auf die selbständigen Handwerker umzulegen, für deren Handwerk die überbetriebliche Ausbildung durchgeführt wird. Bei der Beitragsbemessung sind das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten.

3. Der Gültigkeit eines von der Kammervollversammlung gefaßten Beschlusses über die Festsetzung von Sonderbeiträgen steht nicht entgegen, daß gegen die Wahl der Vollversammlung Einspruch erhoben und hierüber gerichtlich noch nicht entschieden worden ist.

Urteil des 1. Senats vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 -

I. VG Freiburg vom 24.02.1997 - Az.: VG 10 K 2268/95 -
II. VGH Mannheim vom 02.12.1997 - Az.: VGH 9 S 2506/97 -

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, PL 9 B 608/07 vom 08.05.2009


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