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Wahl zur Vollversammlung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 21.01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:HwO, Satzung der Handwerkskammer Konstanz
Schlagworte:Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle Präklusion, Mitglieder der Vollversammlung, Aufteilung, Gewerbegruppen, wirtschaftliche Besonderheiten, Kammerbezirk, Kreise, regionale Aufteilung
Stichwort:Wahl zur Vollversammlung
Leitsatz:1. § 101 Abs. 3 HwO bestimmt keine materielle Präklusion nicht rechtzeitig und substantiiert vorgebrachter Wahlanfechtungsgründe.

2. § 93 Abs. 2 HwO lässt eine Aufteilung der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer nach den im Kammerbezirk befindlichen Landkreisen nur zu, um dadurch die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks zu berücksichtigen; eine Aufteilung nach Regionen als selbständiges Verteilungskriterium ist nicht zulässig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 21.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 7.98 vom 17.12.1998

Rechtsgebiete:GG, HwO, IHKG
Schlagworte:Äquivalenzprinzip, Aufgaben der Handwerkskammer, Beitragserhebung, Beitragsmaßstab, Demokratiegebot, demokratische Legitimation, Gleichheitssatz, Grundbeitrag, Handwerksbetriebe, Handwerkskammerbeitrag, Kammermitglieder, Kosten, Pflichtmitgliedschaft, Selbstverwaltung, Sonderbeitrag, überbetriebliche Ausbildung, Vereinigungsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft, Vollversammlung, Vorteil, Wahl zur Vollversammlung, Wahlanfechtung, Wahlprüfung, Wirksamkeit von Beschlüssen, Zuschüsse und Gebühren, Zwangsmitgliedschaft.
Stichwort:Wahl zur Vollversammlung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Pflichtmitgliedschaft der selbständigen Handwerker in Handwerkskammern ist verfassungsgemäß.

2. Die Kammern sind berechtigt, die durch Zuschüsse und Gebühren nicht gedeckten Kosten der überbetrieblichen Ausbildung als Sonderbeiträge auf die selbständigen Handwerker umzulegen, für deren Handwerk die überbetriebliche Ausbildung durchgeführt wird. Bei der Beitragsbemessung sind das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz zu beachten.

3. Der Gültigkeit eines von der Kammervollversammlung gefaßten Beschlusses über die Festsetzung von Sonderbeiträgen steht nicht entgegen, daß gegen die Wahl der Vollversammlung Einspruch erhoben und hierüber gerichtlich noch nicht entschieden worden ist.

Urteil des 1. Senats vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 C 7.98 -

I. VG Freiburg vom 24.02.1997 - Az.: VG 10 K 2268/95 -
II. VGH Mannheim vom 02.12.1997 - Az.: VGH 9 S 2506/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 7.98


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