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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 L 6.06 vom 06.07.2006

Rechtsgebiete:VwGO, VwVfG, BbgWG 2004, BbgNatschG, GG
Schlagworte:Vollstreckungsantrag aus Prozessvergleich, vergleichsweise Regelung ermessensbindender wasserrechtlicher Gestattungsvoraussetzungen zwischen Behörde und Naturschutzverband, Wahl der Vertragsform, Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung
Stichwort:Wahl der Vertragsform
Leitsatz:Durch einen Prozessvergleich mit einem Dritten kann keine Selbstbindung der Verwaltung für eine Vielzahl von Fällen erfolgen. Die Verwaltung ist an die zwingenden Normen der öffentlich-rechtlichen Rechtsordnung gebunden und darf hiervon nicht durch die Wahl der Vertragsform abweichen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 L 6.06




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